BERLIN. »Die Richter am Europäischen Gerichtshof haben unsere Linie in Baden-Württemberg voll bestätigt«, teilte er am Mittwoch mit. Das Urteil sei definitiv. »Unsere Kritiker sollten dieses Urteil und unsere Position zur Kenntnis nehmen und die leidige Diskussion um die Standorte der Messstationen endlich beenden.«
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gelten beim Messen von Luftschadstoffen strenge Vorgaben. Schon das Überschreiten von Grenzwerten an einzelnen Messstellen gelte als Verstoß gegen EU-Regeln, befanden die obersten Richter am Mittwoch in Luxemburg. (dpa)