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Vergewaltigung: Haftbefehl bringt Innenminister Strobl in Erklärungsnot

Eine 18-Jährige soll in Freiburg von mehreren Männern vergewaltigt worden sein. Gegen einen Hauptverdächtigen lag schon vor der Tat ein Haftbefehl vor. Deswegen muss sich Innenminister Strobl nun erklären.

Innenminister Thomas Strobl
Innenminister Thomas Strobl. Foto: Marijan Murat
Innenminister Thomas Strobl. Foto: Marijan Murat

Freiburg/Stuttgart (dpa/lsw) - Nach der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung in Freiburg bringt ein zunächst nicht vollstreckter Haftbefehl gegen einen Verdächtigen Innenminister Thomas Strobl (CDU) in Erklärungsnot. FDP-Landtagsfraktionschef Hans-Ulrich Rülke forderte in Stuttgart Aufklärung dazu, warum der Haftbefehl vom 10. Oktober zunächst nicht vollzogen wurde. Der schwere sexuelle Übergriff geschah in der Nacht zum 14. Oktober. Auch der Vizechef der SPD-Landtagsfraktion, Sascha Binder, sagte: »Die Bevölkerung hat ein Recht darauf zu erfahren, aus welchen Gründen der Haftbefehl tatsächlich nicht vollstreckt wurde.« Der Innenminister müsse sich in der nächsten Sitzung des Innenausschusses äußern.

An diesem Freitagvormittag (10.30 Uhr) wollen sich die Staatsanwaltschaft in Freiburg und die Polizei in einer Pressekonferenz äußern. Geplant sind Erläuterungen zum Ermittlungsverfahren, wie es in einer Pressemitteilung hieß.

Zu einem Treffen von Strobls Staatssekretär Julian Würtenberger, Freiburgs Polizeipräsident Bernhard Rotzinger und dem Oberbürgermeister der Stadt, Martin Horn (parteilos), am Mittwoch im Freiburger Polizeipräsidium hatte es zunächst keine Auskünfte gegeben. Thema war die Sicherheitslage in Freiburg. Horn hatte mehr Polizisten für seine Stadt gefordert.

Das Innenministerium hatte ermittlungstaktische Gründe dafür angeführt, dass der Haftbefehl nicht sofort umgesetzt wurde. Am Dienstag teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in Freiburg mit, der Grund habe darin gelegen, dass der Aufenthaltsort des Mannes nicht sicher bekannt gewesen sei.

Das Innenministerium fühlt sich zu Unrecht angegriffen. »Der tatsächliche Aufenthaltsort des Tatverdächtigen war nicht gesichert - deshalb wurde das Fahndungsdezernat polizeiintern und aus ermittlungstaktischen Gründen mit dem weiteren Vollzug mehrerer zu koordinierender strafprozessualer Maßnahmen beauftragt.« Genau das sei ein ermittlungstaktischer Grund. Nichts anderes habe das Ministerium kommuniziert, hieß es in einer Mitteilung vom Mittwoch.

Die 18 Jahre alte Studentin soll nach einem Disco-Besuch von mehreren Männern vergewaltigt worden sein. Acht Verdächtige sitzen in Untersuchungshaft - sieben Syrer im Alter von 19 Jahren bis 29 Jahren und ein 25 Jahre alter Deutscher. Die am Opfer gefunden Körperspuren, Vernehmungen und verdeckte Maßnahmen führten die Ermittler zur Festnahme der acht Männer.

Der Mann, gegen den bereits der Haftbefehl wegen eines anderen Deliktes vorlag, soll mit der 18-Jährigen die Disco verlassen haben. Der Haftbefehl wurde erst am 21. Oktober vollstreckt - obwohl nach Angaben der »Bild«-Zeitung auf dem Haftbefehl vermerkt war, dass der Mann als Intensivtäter einzuschätzen sei.

Horn hatte nach Anfeindungen im Internet seine Accounts auf Twitter und Instagram deaktiviert. Eine Sprecherin sagte, den OB hätten in den sozialen Medien Beleidigungen und Morddrohungen erreicht. Freiburgs evangelischer Stadtdekan Markus Engelhardt bezeichnete die Drohbotschaften gegen Horn als erschreckend und alarmierend. Die anonymen Drohungen seien »nicht nur feige, sondern das genaue Gegenteil dessen, was Tradition des christlichen Abendlandes ist.«

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz forderte, Asylbewerber über Sexualität und Gleichberechtigung in Deutschland zu informieren. »Alle Asylsuchenden müssen unmittelbar nach ihrer Ankunft in Deutschland, noch in der Erstaufnahmeeinrichtung, Wegweiserkurse über das Zusammenleben in Deutschland erhalten - und dazu gehört auch, dass es für sexuellen Missbrauch und andere Gewalttaten null Toleranz gibt«, sagte die CDU-Politikerin dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND, Donnerstag).

PM von Polizei und Staatsanwaltschaft vom 30.10.18