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Verfahren um Betriebsratswahl bei Porsche zieht sich

Der juristische Streit um die Betriebsratswahl beim Autobauer Porsche am Standort Zuffenhausen dauert an. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg verkündete am Dienstag in Stuttgart keine Entscheidung. Damit sei frühestens Ende Februar zu rechnen, weil noch einige offene Fragen zu klären seien, teilte die Richterin mit. So solle die Betriebsstruktur für die von der Betriebsratswahl betroffenen Unternehmen geklärt werden. Außerdem soll genauer beleuchtet werden, welche Vereinbarungen Hintergrund der Wahl waren.

Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/DPA
Eine Figur der blinden Justitia.
Foto: Sonja Wurtscheid/DPA

Sowohl Porsche als auch der Betriebsrat hatten Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Stuttgart eingelegt, das die Wahl im April für unwirksam erklärt hatte.

Hintergrund der Gerichtsentscheidung in der ersten Instanz war, dass knapp 100 Mitarbeiter der Porsche Dienstleistungs GmbH in Leipzig, die unter anderem für die Kantinen zuständig ist, nicht hätten mitwählen dürfen. Die Ausübung der Mitbestimmungsrechte durch einen eigenen Betriebsrat vor Ort sei in Leipzig besser und effektiver gewährleistet als bei einem Betriebsrat, der über 450 Kilometer entfernt sei, hieß es zur Begründung des Stuttgarter Gerichts.

Der Einsatz moderner Kommunikationsmittel, beispielsweise Videokonferenzen, ersetze nicht die persönliche Erreichbarkeit vor Ort und rechtfertige daher keine andere Wertung. Die Zuständigkeit von Stuttgart für Leipzig war in mehreren Vereinbarungen geregelt worden.

Das Arbeitsgericht habe die Angelegenheit zu »ausschnittartig« betrachtet, sagte die Richterin bei der mündlichen Verhandlung des Landesarbeitsgerichts. Es soll künftig einen neuen Tarifvertrag geben, nach dem für den Standort Leipzig zeitnah ein eigener Betriebsrat gewählt werden soll, wie der Porsche-Betriebsrat in der Verhandlung nach Gerichtsangaben mitteilte.

Solange die Entscheidung der ersten Instanz nicht rechtskräftig ist, bleibt der bestehende Betriebsrat im Amt. Mehrere Beschäftigte hatten die Wahl vom März 2022 angefochten. Sie sahen wesentliche Verstöße und argumentierten unter anderem, dass an den Wahlurnen Plomben gefehlt hätten und Teile der Belegschaft zu kurzfristig informiert worden seien. Für all diese Punkte hatte das Arbeitsgericht Stuttgart aber keine Anhaltspunkte gesehen. Es habe keine Manipulationen und keine Ungereimtheiten gegeben.

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg

© dpa-infocom, dpa:231128-99-106036/2