Das OVG hatte Anfang Februar die Klage von drei schwerkranken Patienten mit Sterbewunsch abgewiesen. Dem Urteil nach haben die Kläger laut Betäubungsmittelgesetz kein Anrecht auf ein todbringendes Medikament. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hatte das OVG Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.
Ebenfalls geklagt hatten ein krebskranker 77-Jähriger aus dem Landkreis Lüneburg in Niedersachsen und ein Patient mit Multipler Sklerose aus Rheinland-Pfalz. Der 51-Jährige war im Rollstuhl an der Seite eines Begleiters im Gerichtssaal dabei.
Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben, ließ eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zu seiner Aussage in der mündlichen Verhandlung über die 68-Jährige aus dem Landkreis Schwäbisch-Hall unbeantwortet. In mehreren Interviews, die Anfang Februar veröffentlicht wurden, hatte sich Roßbruch zum Sterbewunsch der Frau geäußert.
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