NERESHEIM. Wie die »Schwäbische Zeitung« am Freitag berichtete, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe einen Einspruch in letzter Instanz abgelehnt. Eine BGH-Sprecherin bestätigte dies auf Anfrage: Bereits im vergangenen September habe das Gericht entschieden, die sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde eines Anwalts abzuweisen (Aktenzenzeichen: 9 ZR 306/16).
»Damit ist endgültig geklärt, dass das Vermögen dem Kloster zufällt«, sagte dessen Leiter, Pater Albert Knebel, der Zeitung. Ein früherer Abt des Benediktinerklosters auf dem Ulrichsberg hatte 4,3 Millionen Euro heimlich auf einem Wertpapier- und einem Spendenkonto gebunkert. Nach seinem Tod 2013 wurden die Unterlagen dazu in einem alten Möbelstück gefunden. Das Wissen über die Herkunft hatte der Mönch mit ins Grab genommen, ein Teil soll aus Spenden stammen.
Das Geld war dem Kloster bereits 2016 vom Oberlandesgericht Stuttgart zugesprochen worden. Obwohl der Rechtsstreit inzwischen ausgefochten ist, haben die Geistlichen es aber bislang nicht angefasst. Wie Pater Albert der Zeitung sagte, sollen die Millionen in die geplante Sanierung der Klosteranlagen fließen. (dpa)