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Tote nach Gerüsteinsturz: Geldstrafen für zwei Angeklagte

Zwei Menschen starben vor viereinhalb Jahren beim Einsturz eines Baugerüstes im leeren Silo eines Zementwerkes - wegen fahrlässiger Tötung hat das Amtsgericht Ehingen (Donau) nun einen Betriebsleiter und einen Vorarbeiter zu Geldstrafen verurteilt. Von Anfang an sei das Baugerüst fehlerhaft aufgebaut worden, sagte der Richter am Donnerstag.

Eine Ausgabe der Strafprozessordnung liegt in einem Gerichtssaal
Eine Ausgabe der Strafprozessordnung liegt in einem Gerichtssaal. Foto: Friso Gentsch
Eine Ausgabe der Strafprozessordnung liegt in einem Gerichtssaal.
Foto: Friso Gentsch

Die beiden Beschäftigten einer kroatischen Firma seien demnach direkt am Aufbau des Gerüsts beteiligt gewesen. Der 31 Jahre alte Vorarbeiter habe sogar von der fehlenden Stabilität gewusst. Er muss nun 8000 Euro Strafe zahlen (200 Tagessätze zu je 40 Euro). Die Geldstrafe für den 69-jährigen Betriebsleiter beträgt 6400 Euro (160 Tagessätze zu je 40 Euro).

Im September 2018 waren drei Arbeiter beim Zusammenbruch eines Gerüsts in einem leeren Silo in Schelklingen (Alb-Donau-Kreis) abgestürzt. Ein 40 Jahre alter Mann starb beim Sturz aus 30 bis 40 Metern. Ein 20 Jahre alter Arbeiter stürzte aus 10 Metern Höhe herab und starb später im Krankenhaus an seinen Verletzungen. Ein weiterer Mann erlitt leichte Verletzungen.

Gegen sieben Arbeiter war zu Prozessbeginn Anklage erhoben worden. Drei hatten im Laufe des Verfahrens ihre Strafbefehle akzeptiert. Zwei weiteren konnte keine Schuld nachgewiesen werden. Vor der Urteilsverkündung am Donnerstag plädierte die Staatsanwaltschaft für höhere Geldstrafen für vier der Arbeiter. Die Verteidigung forderte Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:230330-99-150423/2