Die beiden Verteidigerinnen des 33-Jährigen sahen den Angaben zufolge nicht alle ihm vorgeworfenen Taten als nachweisbar an. Eine der Verteidigerinnen plädierte demnach für eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung und eine Haftstrafe von zwei Jahren. Zudem beantragte sie die Unterbringung des Deutschen in einer Entziehungsanstalt. Die zweite Verteidigerin des Mannes sprach sich für den Fall einer Verurteilung wegen Misshandlung für eine Haftstrafe von nicht mehr als vier Jahren aus.
Dem Mann aus dem bayerischen Landkreis Ansbach wird vorgeworfen, dem Kleinkind seiner Lebensgefährtin im September und Oktober 2021 in Bopfingen (Ostalbkreis) durch stumpfe Gewalt zahlreiche Verletzungen und Bisswunden zugefügt zu haben. Durch einen Tritt in den Bauch soll er den Kleinen letztlich tödlich verletzt haben, so dass der knapp Zweijährige am 21. Oktober 2021 im Krankenhaus starb.
Im Prozess sollten auch die Mutter und mehrere Geschwister des kleinen Jungen aussagen. Doch sie machten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Todesfalls auch gegen die Mutter des Jungen. Das Urteil soll am Mittwoch (11.00 Uhr) verkündet werden.
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