KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt heute zum ersten Mal über mögliche Schadenersatzansprüche von Diesel-Besitzern gegen Daimler. Allerdings ist die Richtung vorgezeichnet, denn schriftlich haben sich die Karlsruher Richterinnen und Richter zum sogenannten Thermofenster in vielen Mercedes-Dieseln schon einmal geäußert. Danach dürften Forderungen gegen den Stuttgarter Autobauer nur schwer durchzusetzen sein.
Das »Thermofenster« ist Teil der Motorsteuerung und reduziert die Abgasreinigung bei geringen Außentemperaturen. Tausende Diesel-Kläger werfen Daimler die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vor - so wie bei VW. Der Autobauer hält die Technik für zulässig.
Der BGH hatte schon häufiger zum »Thermofenster« verhandeln wollen, aber drei Termine waren geplatzt, weil die Kläger ihre Revision zurücknahmen. Der Mann, dessen Fall jetzt geprüft wird, hatte in den Vorinstanzen an Gerichten in Koblenz keinen Erfolg. Ob es in Karlsruhe schon ein Urteil gibt, ist offen. (Az. VI ZR 128/20) (dpa)
Beschluss zum Daimler-Thermofenster vom 19. Januar
Daimler zur damaligen Entscheidung