KARLSRUHE. »Dem Haftgrund der Fluchtgefahr kann damit durch weniger einschneidende Maßnahmen begegnet werden. Vor diesem Hintergrund war der weitere Vollzug der Untersuchungshaft nicht verhältnismäßig«, teilte die oberste Anklagebehörde am Donnerstag in Karlsruhe mit. Der Mann war am 27. Februar im Regierungsbezirk Karlsruhe festgenommen worden. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, die islamistische Al-Nusra-Front unterstützt zu haben. Außerdem soll er sich der Freiheitsberaubung schuldig gemacht haben.
Der Verdächtige war der Behörde zufolge im syrischen Bürgerkrieg Mitglied einer paramilitärischen Miliz, die an der Seite der Freien Syrischen Armee gegen die Regierungstruppen gekämpft hat. Er habe im April 2014 die Gefangennahme eines Syrers veranlasst, der Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) war. Ziel sei ein Gefangenenaustausch gewesen, der jedoch scheiterte. Der damals gefangen Genommene wurde im September 2016 wegen des Verdachts der IS-Mitgliedschaft festgenommen und im März 2017 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf angeklagt. (dpa)