Ein Taxifahrer benutzte demnach eine verbotene Blitzerwarn-App. An einem Taxameter stellte das Eichamt ein beschädigtes Eichsiegel fest. Zudem stimmte bei einem Taxi die Fahrzeugidentifizierungsnummer nicht mit der auf dem Personenbeförderungsschein des Taxifahrers überein. In diesem Fall untersagt die Stadt Ulm weitere Fahrten.
Weiter heißt es in der Polizeimitteilung: »Zwei Fahrer hielten eine Jogginghose und sogenannte «Hoodie-Pullover» für ordentliche und angemessene Dienstkleidung. Die Polizei ermahnte die Fahrer mündlich.«
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