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Tötung des Schwagers: Mann legt Geständnis vor Gericht ab

Drei Messerstiche beenden das Leben des Mannes der Schwester. Nun sitzt ihr Bruder wegen Mordes auf der Anklagebank.

Justitia
Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. Foto: Arne Dedert
Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel.
Foto: Arne Dedert

Das Opfer floh noch auf die Straße und klopfte bei Nachbarn, um Hilfe zu bekommen. Doch der 37 Jahre alte Schwager des 20 Jahre alten Angeklagten konnte nicht mehr gerettet werden. »Ich habe ihn abgestochen«, sagte der Syrer am Donnerstag zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Tübingen. Er habe seine Schwester bedroht. Es sei so wie eine Vergewaltigung gewesen, was der 37-Jährige ihr angetan habe. »Wenn mich eine Schuld trifft, dann die, dass ich meine Familie schützen wollte.« Der Schüler war als Flüchtling nach Deutschland gekommen. Ihm wird heimtückischer Mord zur Last gelegt.

Nach Darstellung der Anklage war der aus Kiel stammende Angeklagte im November 2021 mehrere Wochen bei seiner Schwester in Mössingen (Kreis Tübingen) zu Besuch gewesen. Auch deren 37-jähriger Ehemann habe sich trotz Trennung wiederholt bei ihr aufgehalten. Als der Angeklagte neben ihm auf einem Sofa saß, soll er ein Messer mit einer zehn Zentimeter langen Klinge hervorgezogen und auf die Herzgegend seines Schwagers eingestochen haben. Der Angeklagte habe die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausgenutzt. Der 37-Jährige konnte sich noch auf die Straße retten.

Der Angeklagte flüchtete und stellte sich tags darauf der Polizei. Er habe zunächst mit seiner Familie Kontakt aufgenommen und die habe ihm gesagt, er solle zur Polizei gehen, sagte der 20-Jährige. Schließlich habe er einen Streifenwagen angehalten und sich den Beamten offenbart.

Der Angeklagte sagte weiter, er sei zu seiner Schwester gefahren, um sie zur Hochzeit des Bruders der beiden abzuholen. Seine Schwester habe ihm berichtet, dass es ihr nicht gut gehe. So habe ihr Mann auch gedroht, sie zu töten. Der 20-Jährige gab weiter an, dass er seinem Schwager vor der Tat geholfen habe, Autos zu verkaufen, weil dieser kein Deutsch sprach.

Abhängig von der Entscheidung, ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt, drohen dem Angeklagten für den Fall einer Verurteilung eine Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren oder eine lebenslange Freiheitsstrafe. Es sind insgesamt sechs Verhandlungstage angesetzt.

© dpa-infocom, dpa:220803-99-262418/4