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Täter-Opfer-Ausgleich nach Strafbefehl gegen Polizist

Im Rechtsstreit um einen möglicherweise rassistisch motivierten Übergriff in Freiburg haben sich ein Polizist, das mutmaßliche Opfer und ein weiterer Beschuldigter nun außergerichtlich geeinigt. Der Beamte habe dem Letten im Zuge eines sogenannten Täter-Opfer-Ausgleichs 2200 Euro gezahlt, der andere Beschuldigte 1800 Euro, teilte das Amtsgericht Freiburg am Freitag mit. Das Verfahren gegen den 46-jährigen Polizisten und den 47-Jährigen sei daraufhin eingestellt worden. Der Polizist soll bei einer Auseinandersetzung einen 37-Jährigen bedroht haben.

Gericht
Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. Foto: Swen Pförtner
Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch.
Foto: Swen Pförtner

Bei dem Vorfall im Juni 2021 soll der Polizist privat mit einer Gruppe unterwegs gewesen sein, aus der heraus der Spruch »Deutschland den Deutschen, Ausländer raus« fiel. Nach dem Spruch war ein Streit zwischen der siebenköpfigen Gruppe um den Polizisten und einem 37-jährigen Letten ausgebrochen, der die Worte auf sich bezog.

Man habe weder ermitteln können, ob der Beamte das gesagt habe, noch habe man widerlegen können, dass es sich bei dem Spruch um eine Äußerung zu einem Vorfall aus der Vergangenheit gehandelt habe, hatte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft im Mai erklärt. Der Vorwurf der Volksverhetzung sei deshalb fallengelassen worden.

Die beiden Männer hatten Einspruch gegen Strafbefehle eingelegt, die im Falle des Beamten nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft eine Zahlung von 3600 Euro vorgesehen hätten. Beide hätten aber aufgrund der Zahl der Tagessätze nicht als vorbestraft gegolten.

Bericht »Badische Zeitung« (kostenpflichtig)

© dpa-infocom, dpa:221028-99-299268/2