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Strobl geht Gesetz für Abschiebungen nicht weit genug

Mit dem »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« will Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) abgelehnten Asylbewerbern und Ausreiseverweigerern das Leben schwer machen. Noch nicht schwer genug, findet CDU-Vize Strobl.

Thomas Strobl
Thomas Strobl, Vorsitzender der CDU in Baden-Württemberg, gibt nach einer Präsidiumssitzung ein Pressestatement. Foto: Fabian Sommer
Thomas Strobl, Vorsitzender der CDU in Baden-Württemberg, gibt nach einer Präsidiumssitzung ein Pressestatement. Foto: Fabian Sommer

STUTTGART. Für den baden-württembergischen Innenminister Thomas Strobl (CDU) gehen die Pläne des Bundesinnenministeriums für leichtere Abschiebungen nicht weit genug. Er hätte sich vor allem beim kurzzeitigen Festhalten von ausreisepflichtigen Asylbewerbern noch mehr Flexibilität gewünscht, um zumindest das Festhalten über Nacht zu ermöglichen, sagte Strobl am Mittwoch im Landtag. »Mir geht es darum, dass die Personen auch bereits am Vortag einer Abschiebung ohne allzu große Formalitäten abgeholt werden können, damit wir Abholen in der Nacht oder am frühen Morgen vermeiden können.« Das würde den Abschiebevorgang für alle Beteiligten entzerren.

Damit ließe sich die Abholung aus der Schule häufiger vermeiden. »Das schaffen wir durch diese Entzerrung. Wenn wir sie aber nicht haben, dann wird es wenige unvermeidliche Fälle geben, wo wir leider auf die Weise vorgehen müssen.«

Am Mittwoch diskutierten die Abgeordneten über schärfere Instrumente gegen ausreisepflichtige Asylbewerber. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will mit dem sogenannten »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« Abschiebungen erleichtern. Einen Entwurf hatte Seehofer am vergangenen Donnerstag an die anderen Ministerien übermittelt. Strobl drängt schon länger auf ein Kurzzeitgewahrsam, um ein Abtauchen Betroffener kurz vor ihrer Abschiebung zu verhindern.

Im vergangenen Jahr standen bundesweit 26 114 geglückten Rückführungen rund 31 000 gescheiterte Abschiebungen gegenüber. 8000 der Abschiebungen scheiterten am Tag der geplanten Ausreise - weil der Ausländer an seinem normalen Aufenthaltsort nicht angetroffen wurde oder Widerstand leistete. In Baden-Württemberg missglückten vergangenes Jahr sogar rund zwei von drei geplanten Abschiebungen.

Seehofers Entwurf sieht vor, dass künftig bestraft werden kann, wer Betroffene vor einer unmittelbar bevorstehenden Abschiebung warnt. Ausländer, die wegen Sozialleistungsbetrugs oder Drogendelikten verurteilt wurden, sollen leichter ausgewiesen werden können. Das Bundesinnenministerium will außerdem die Voraussetzungen für Ausreisegewahrsam so fassen, dass diese Maßnahme in Zukunft leichter angeordnet werden kann.

Strobl sagte am Mittwoch, er ermutige den Bundesgesetzgeber, den Weg fortzusetzen und die Eckpunkte des Gesetzesentwurfs nicht zu verwässern. Es sei wichtig, den rechtlichen Instrumentenkasten der Polizei in dem schwierigen Geschäft zu erweitern. Für das Ausreisegewahrsam von maximal zehn Tagen müsse nach dem Entwurf etwa keine Fluchtgefahr mehr nachgewiesen werden, sagte Strobl.

Strobl sagte, Abschiebungen seien Ausdruck eines funktionierenden Rechtsstaats. Die konsequente Durchsetzung von Abschiebungen sei auch unumgänglich, damit ein Einwanderungsgesetz funktionieren könne. Andererseits wären dem Missbrauch von Zuwanderungsmöglichkeiten Tür und Tor geöffnet, sagte er.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sascha Binder, kritisierte die Gesetzespläne aus der Union. Man habe bereits gute Gesetze, aber sie würden nicht ordentlich vollzogen. So sei es bereits möglich, ausreisepflichtige Asylbewerber in Abschiebehaft zu nehmen, aber es mangele an Plätzen in der Abschiebehaft. (dpa)

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