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Strobl-Affäre: Ermittlungen wegen Verrats nicht möglich

Was sagt Kretschmann zu den Ermittlungen gegen seinen Innenminister und Vertrauten? Behalten Grüne und CDU die Nerven, auch wenn sich die Affäre noch Wochen hinzieht? Indes schiebt die Staatsanwaltschaft einer Forderung der Opposition einen Riegel vor.

Innenminister Strobl
Thomas Strobl (CDU), Innenminister von Baden-Württemberg. Foto: Marijan Murat
Thomas Strobl (CDU), Innenminister von Baden-Württemberg.
Foto: Marijan Murat

Die Affäre um die Weitergabe eines Anwaltsschreibens an die Presse durch Innenminister Thomas Strobl belastet auch die grün-schwarze Landesregierung. An diesem Dienstag dürfte sich Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) in der Regierungs-Pressekonferenz erstmals zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Strobl äußern. Die Opposition fordert die Entlassung des Innenministers. Bevor die Ermittlungen gegen Strobl am Mittwochabend bekannt wurden, hatte sich Kretschmann hinter seinen Vize-Regierungschef gestellt. »Ich schätze Thomas Strobl sehr und er hat weiter mein volles Vertrauen«, sagte Kretschmann vergangene Woche.

Die Anklagebehörde hatte mitgeteilt, sie ermittele gegen einen Journalisten und den Minister. Der Reporter wird verdächtigt, aus amtlichen Dokumenten eines laufenden Verfahrens zitiert zu haben. Strobl wiederum soll ihn dazu angestiftet haben. Im Zentrum der Affäre stehen eigentlich Ermittlungen gegen einen führenden Polizisten wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung. Strobl hatte am Mittwoch eingeräumt, im Dezember einem Journalisten ein Schreiben des Anwalts des Polizisten weitergegeben zu haben.

Staatsanwaltschaft: Ermächtigung kann nur Innenministerium erteilen

Inzwischen stellte die Staatsanwaltschaft klar, dass sie nicht wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen ermitteln wird. Die Opposition aus SPD und FDP hatte das Staatsministerium aufgefordert, anstelle des Innenministeriums die Anklagebehörde für solche Ermittlungen zu ermächtigen. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart erklärte nun der Deutschen Presse-Agentur: »In diesem Fall ist nach dem Gesetz für die Erteilung der Strafverfolgungsermächtigung das Innenministerium zuständig.«

Das Innenministerium argumentiert, es handele sich bei dem Schreiben des Anwalts nicht um ein amtliches Schreiben und auch nicht um ein Dienstgeheimnis, deswegen habe man die Ermächtigung für Ermittlungen nicht erteilt. In dem Schreiben hatte der Anwalt des suspendierten Beamten dem Ministerium ein persönliches Gespräch angeboten, das für beide Seiten besser sei als ein juristisches Verfahren. Strobl erklärte nun, dies sei ein »vergiftetes Angebot« gewesen. Er habe für »maximale Transparenz« sorgen und verhindern wollen, dass die andere Seite das Schreiben lanciert.

Warum wird erst fünf Monate nach Erscheinen des Artikels ermittelt?

Nachdem Strobl am vergangenen Mittwoch im Innenausschuss und in einer anschließenden Pressekonferenz eingeräumt hatte, das Anwaltsschreiben einem Journalisten übermittelt zu haben, teilte die Anklagebehörde kurz danach mit, nun wegen Verdachts verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen zu ermitteln - und das, obwohl der Zeitungsartikel bereits Ende Dezember erschienen war. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft erklärte nun, durch die Aussagen des Ministers am Mittwoch hätten »sich Gesichtspunkte ergeben, die Anlass zu einer erneuten Prüfung des Sachverhalts (...) gaben« - nun aber mit einem neuen Verdacht.

Die Anklagebehörde bestätigte zudem die Angaben des Ministeriums vom Sonntag, dass man mittlerweile auch gegen einen Mitarbeiter des Innenministeriums ermittele, »der auf Veranlassung des Herrn Innenministers das Anwaltsschreiben an den Journalisten übersandt haben soll«. Es gehe hier um den Verdacht der Beihilfe zur verbotenen Mitteilung über Gerichtsverhandlungen. Am Freitag hatte die Staatsanwaltschaft das Ministerium durchsucht und Beweismittel sichergestellt.

Die FDP-Innenexpertin Julia Goll forderte die Anklagebehörde nun im SWR auf, auch das dienstliche und das private Handy des Ministers zu beschlagnahmen. »Die dienstliche und politische Kommunikation läuft heute über das Handy. Daher gehe ich davon aus, dass die Staatsanwaltschaft das Mobiltelefon des Innenministers beschlagnahmt hat, was allerdings aus den Verlautbarungen nicht herauszulesen ist. Falls dies nicht geschah, rufen wir dazu auf, dies dringend nachzuholen«, sagte sie der dpa. Die Staatsanwaltschaft wollte sich dazu nicht äußern. Das Ministerium verwies darauf, dass man am Freitag der Anklagebehörde »vollumfänglich und unverzüglich alle Informationen gegeben« habe.

Die FDP und der umstrittene Titel für die Debatte über Strobl

Im Streit über den Titel einer Landtagsdebatte zu der Affäre verständigten sich die Fraktionen nun. Die von der FDP beantragte Debatte an diesem Mittwoch soll nun folgendermaßen heißen: »Verdacht der Veröffentlichung von Dienstgeheimnissen - Wer kann dem Dienstherrn Strobl noch trauen?« Ursprünglich sollte die Debatte nach dem Willen der FDP lauten: »Verrat von oben - wer kann dem Dienstherrn Strobl noch trauen?«. Das hatte Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) abgelehnt und erklärt, es sei lange Parlamentspraxis, dass bei solchen Debatten-Titeln »schwere persönliche Vorwürfe unzulässig sind«. Die FDP zeigte sich dennoch verärgert darüber, dass der Titel abgeschwächt werden musste.

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