WALDSHUT-TIENGEN. Das Landgericht Waldshut-Tiengen am Hochrhein wies die Klage einer Frau gegen den Konzern ab. Die gesundheitlichen Probleme der heute 34-Jährigen seien nicht zweifelsfrei auf die Einnahme des Verhütungsmittels zurückzuführen, entschied das Gericht am Donnerstag. Möglich seien auch andere Ursachen. Die Frau habe daher keinen Anspruch auf Schmerzensgeld (Az.: 1 O 73/12). Zudem müsse sie einen Großteil der Kosten des Prozesses tragen.
Die frühere Tierärztin aus dem Ortenaukreis klagte in dem seit Juni 2011 laufenden Zivilrechtsverfahren gegen den Konzern mit Sitz in Leverkusen. Dieser vertreibt die Pille. Die Frau macht die Pille mit ihrem Wirkstoff Drospirenon für gesundheitliche Probleme und ein hohes Thrombose-Risiko verantwortlich.
Nach der Einnahme habe sie im Juni 2009 eine beidseitige Lungenembolie sowie einen Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand erlitten und sei fast gestorben. Sie forderte von Bayer Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 200 000 Euro.
Mitte Oktober hatte das Gericht die Kontrahenten dazu aufgerufen, sich außergerichtlich zu einigen. Dieser Aufforderung sei jedoch keiner der Beteiligten gefolgt, sagte die Vorsitzende Richterin. (dpa)