Der Lindt-Hase sei als sogenannte Formmarke geschützt, weil er sich nachweislich auf dem Markt durchgesetzt habe, stellte das Gericht fest. »Aufgrund ihres Gesamteindrucks lösen die Lidl-Hasen naheliegend Assoziationen zur Form des Lindt-Hasen aus; in der Erinnerung des Publikums können sie nicht auseinandergehalten werden«, hieß es in einer Mitteilung.
Ursprünglich hatte das Handelsgericht des Kantons Aargau die Beschwerde von Lindt & Sprüngli gegen Lidl voriges Jahr abgewiesen. Das Bundesgericht hob dieses Urteil auf und entschied für Lindt. »Das Urteil ist ein Meilenstein für den Schutz des Lindt Goldhasen auf dem Schweizer Heimatmarkt«, sagte eine Sprecherin des Unternehmens. Sie sprach von einer Signalwirkung gegen Hasen-Kopien im Ausland. Von Lidl Schweiz lag zunächst keine Reaktion vor.
In Deutschland stellte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe voriges Jahr fest, dass sich der charakteristische Goldton der Lindt-Hasen als Marke durchgesetzt hat. Ob Konkurrenten die Rechte des Schweizer Herstellers tatsächlich verletzen, muss jedoch von Fall zu Fall gerichtlich festgestellt werden.
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