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Streit um Dieselfahrverbote: Hohe Hürden für Zwangshaft

Luxemburg/München (dpa/lsw) - Der Europäische Gerichtshof hat der bayerischen Regierung anhaltende Verstöße gegen EU-Recht vorgeworfen, überlässt die Entscheidung über Zwangshaft gegen Politiker zur Durchsetzung von Dieselfahrverboten aber dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Dieser ging in seinem Vorlagebeschluss bereits davon aus, dass es keine nationale Rechtsgrundlage für Zwangshaft gegen Amtsträger gibt. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) reagierte erleichtert: »Gut, dass es jetzt geklärt und die Sache vom Tisch ist«, sagte er am Donnerstag in München.

Dichter Verkehr in München
Dichter Verkehr schiebt sich über den Mittleren Ring. Foto: Matthias Balk/dpa/Archivbild
Dichter Verkehr schiebt sich über den Mittleren Ring. Foto: Matthias Balk/dpa/Archivbild

Die Deutsche Umwelthilfe hatte Bayerns Regierung wegen zu hoher Stickoxid-Werte auf Münchner Straßen verklagt, mit Erfolg. Weil die Regierung die rechtskräftigen Urteile aber nicht umsetzt und keine Dieselfahrverbote erlaubt, wandte sich der Verwaltungsgerichtshof an die Europarichter mit der Frage, ob das EU-Recht Zwangshaft gegen verantwortliche Politiker oder Beamte gebiete. Ja, sagten die EU-Richter nun - aber nur dann, wenn es dafür eine nationale Rechtsgrundlage gebe und wenn es außerdem verhältnismäßig sei.

Die DUH sah - anders als Söder - mit dem »sensationellen Urteil« des EuGH alle Voraussetzungen dafür gegeben, Zwangshaft zu verhängen. Das Urteil sei »auch für die Zwangshaftanträge der DUH gegen Amtsträger der Landesregierung von Baden-Württemberg wegweisend«, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die Regierung von Winfried Kretschmann (Grüne) hat ein Urteil zu Fahrverboten in Stuttgart bisher weitgehend, aber nicht komplett umgesetzt. Diesel-Fahrverbote haben die Umweltschützer darüber hinaus schon in Berlin, Hamburg und Darmstadt erreicht. In 39 Städten hat die DUH Klagen angestrengt.

Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs