Hintergrund ist ein alter Tarifvertrag bei König Metall, in dem ein Anstieg der Entgelte um 0,5 Prozent vereinbart gewesen war, sollte die Firma nicht mehrere Punkte erfüllen - darunter die Toiletten bis zum 1. Juli 2019 zu sanieren. Weil der Termin um einige Tage verpasst wurde, zogen Mitarbeiter vor Gericht. Das Landesarbeitsgericht Freiburg gab den klagenden Mitarbeitern in Teilen Recht und sprach ihnen eine rückwirkende Erhöhung von 0,1 Prozent zu. Es blieb unter den 0,5 Prozent, weil manche der Vereinbarungen erfüllt waren.
Leuze sagte, es gehe um überschaubare Beträge von ein paar Euro für jeden Kläger. Inzwischen gelte ein neuer Tarifvertrag, die Erhöhung beziehe sich maximal auf rund zwei Jahre. Nach der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts hatte er gesagt, Kritik habe es vor allem daran gegeben, dass Toiletten immer wieder verstopft gewesen seien.
Auch die IG Metall Gaggenau, die nicht selbst Klägerin ist, hatte betont, es gehe nicht um große Summen, aber um die Glaubwürdigkeit des Tarifvertrages. Sie wollte die Urteilsbegründung abwarten und dann besprechen, ob sich ein Weg zum Bundesgericht lohnen könnte.
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