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Strafrechtler wundert sich über Brief an Minister Strobl

Der Tübinger Strafrechtler Jörg Kinzig wundert sich über manche Vorgänge rund um die Belästigungs-Vorwürfe gegen einen hochrangigen Polizisten. Hintergrund ist, dass Innenminister Thomas Strobl (CDU) ein Schreiben des Anwalts des beschuldigten Polizisten an einen Journalisten weitergab. »Ich frage mich, warum der Brief des Anwalts vom Beschuldigten an Strobl ging. Für Strafverfahren zuständig ist die Staatsanwaltschaft und für die Staatsanwaltschaft Justizministerin Marion Gentges«, sagte der Direktor des Instituts für Kriminologie am Donnerstag. Strobl sei nur für das Disziplinarverfahren zuständig. »Die Hauptbaustelle ist das Strafverfahren.«

Thomas Strobl
Thomas Strobl (CDU), Innenminister von Baden-Württemberg. Foto: Marijan Murat
Thomas Strobl (CDU), Innenminister von Baden-Württemberg.
Foto: Marijan Murat

Knackpunkt für die Frage nach der Strafbarkeit dürfte laut Kinzig sein, ob es sich bei dem besagten Brief des Verteidigers um ein amtliches Dokument handelt. Zur Frage, ob auch ein Schriftstück »amtlich« sein kann, das von einem Privaten - hier offensichtlich von der Verteidigung herrührt - existierten unterschiedliche Ansichten in Rechtsprechung und Wissenschaft.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart erklärte am Mittwoch, man habe ein Ermittlungsverfahren gegen den Journalisten wegen des Verdachts verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen und Strobl wegen des Verdachts der Anstiftung hierzu eingeleitet.

© dpa-infocom, dpa:220505-99-169184/2