Knackpunkt für die Frage nach der Strafbarkeit dürfte laut Kinzig sein, ob es sich bei dem besagten Brief des Verteidigers um ein amtliches Dokument handelt. Zur Frage, ob auch ein Schriftstück »amtlich« sein kann, das von einem Privaten - hier offensichtlich von der Verteidigung herrührt - existierten unterschiedliche Ansichten in Rechtsprechung und Wissenschaft.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart erklärte am Mittwoch, man habe ein Ermittlungsverfahren gegen den Journalisten wegen des Verdachts verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen und Strobl wegen des Verdachts der Anstiftung hierzu eingeleitet.
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