Im Moment der Urteilsverkündung scheint sich die ganze Last und die Anspannung der Frau auf der Anklagebank in einem einzigen langen, erleichterten Schluchzen Bahn zu brechen. Im vergangenen September hatte die 22-Jährige in Schwäbisch Hall ihr Baby nur wenige Stunden nach der heimlichen Geburt an einem Waldweg zurückgelassen. Wegen Aussetzung wurde sie am Mittwoch zwar zu drei Jahren Haft verurteilt, sie muss aber zunächst nicht ins Gefängnis. Das Heilbronner Landgericht hob den Haftbefehl auf. Auch die Familie der Frau brach nach den entscheidenden Sätzen des Richters in Tränen aus.
»Ein Gericht muss fair bleiben und darf sich nicht von Emotionen leiten lassen«, sagte er in seiner langen Erläuterung. Es lägen keine Haftgründe mehr vor. Zu einem späteren Zeitpunkt muss die Frau die Haftstrafe dennoch antreten, dann ist nach Angaben ihrer Verteidigerin aber auch ein direkter Freigang möglich.
Die Frau hatte eingeräumt, aus Verzweiflung und Ratlosigkeit ihr Neugeborenes auf dem Weg am Stadtrand von Schwäbisch Hall zurückgelassen zu haben. Ein »riesengroßer Fehler« sei das gewesen, hatte sie in der Verhandlung gesagt und aus Sicht der Kammer trotz mehrerer beschönigender Aussagen auch Reue gezeigt. An jenem Septembermorgen hatte die Mutter ihr Baby zunächst nach eigener Aussage alleine zu Hause bekommen und die Geburt verschwiegen. Der Säugling war am selben Tag von einer Spaziergängerin entdeckt und ins Krankenhaus gebracht worden. Erst mehrere Wochen später hatte sich die Mutter bei der Polizei gemeldet.
»Sie haben das Kind im Stich gelassen«, warf der Richter der Frau vor. Allerdings habe sie auch erkannt, dass sie Verantwortung übernehmen müsse. »Es liegt hier tatsächlich ein absoluter Grenzfall vor«, sagte der Richter. »Wäre das Kind nicht gefunden worden, hätte es die Nacht sicherlich nicht überlebt.« Würde eine Kammer in diesem Fall einen anderen Schwerpunkt setzen, könne auch ein Tötungsvorsatz erklärt werden. »Dieses Urteil ist nun Strafe und Chance zugleich«, sagte der Richter weiter.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hatte sich die 22-Jährige dagegen beim Verlassen des Neugeborenen »mit der Möglichkeit seines Todes zumindest abgefunden«. Sie hatte vier Jahre und drei Monate Gefängnis gefordert. Die Verteidigerin der Frau hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert in einem Fall, der »an Emotionalität und Leid für alle nicht zu überbieten« sei, wie die Anwältin in ihrem Plädoyer formuliert hatte.
»Das Urteil ist Fluch und Segen zugleich«, sagte die Juristin nach der Verkündung am Mittwoch. »Die Kammer hat die Türe zur Freiheit aufgezogen, aber eben nicht ganz.« Ihre Mandantin habe nach der mehr als siebenmonatigen Untersuchungshaft nun zunächst Gelegenheit, sich vorzubereiten. Bei einem Freigang könne sie später auch arbeiten, Zeit mit ihren Kindern verbringen und müsse nur nachts ins Freigängerheim zurückkehren.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung wollen aber erst später entscheiden, ob sie dagegen Einwände vorbringen.
Es ist indes nicht der einzige Fall dieser Art, der im vergangenen September für Aufsehen und Fassungslosigkeit gesorgt hatte: Nur einen Tag vor dem Fund von Schwäbisch Hall war auch ein neugeborenes Kind in Gammertingen (Kreis Sigmaringen) gefunden worden, ausgesetzt im Keller eines Hauses. Auch dessen Mutter wird sich vermutlich noch vor Gericht verantworten müssen. Die Ermittlungen dazu seien nun abgeschlossen, es sei aber noch nicht über weitere Schritte entschieden worden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Hechingen am Mittwoch auf Anfrage. Die Kindsmutter war zwei Wochen nach dem Fund von den Ermittlern aufgespürt worden.
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