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Strafbefehl nach Hitlergruß bei KSK-Abschiedsfest

Weil ein Soldat der Eliteeinheit KSK mehrmals den Hitlergruß gezeigt haben soll, hat das Amtsgericht Böblingen einen Strafbefehl gegen den Oberstleutnant erlassen.

Richterhammer Justitia
Foto: dpa
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Böblingen (dpa/lsw) - Ihm wird das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zur Last gelegt, bestätigte ein Gerichtssprecher am Donnerstag einen Bericht von »Spiegel«-Online. Der Strafbefehl umfasse 40 Tagessätze. Über die Höhe machten weder der Gerichtssprecher noch ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stuttgart Angaben. Dem Bericht zufolge sind es 4000 Euro.

Der Mann habe Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. In der Regel kommt es dann zu einer mündlichen Verhandlung des Falls. Genaue Details zu den Hintergründen des Vorfalls wurden nicht gemacht.

Bei der Abschiedsfeier für einen Kompaniechef des geheim operierenden Kommandos Spezialkräfte (KSK) im April 2017 soll es einem früheren Bericht von »Y-Kollektiv« (Radio Bremen) und NDR-»Panorama« zufolge zu bizarren Spielen wie Schweinskopf-Werfen gekommen sein, bei denen auch der Hitlergruß gezeigt und rechtsextremistische Musik gehört worden sein sollen. Der Vorfall ereignete sich demnach auf dem Gelände eines Schießstandes bei Sindelfingen (Kreis Böblingen).

Nach der Medienberichterstattung hatte zunächst die Staatsanwaltschaft Tübingen Ermittlungen aufgenommen. In ihrem Gebiet ist die Eliteeinheit ansässig. Später übernahm dann die Stuttgarter Staatsanwaltschaft den Fall. (dpa)

ARD-Mitteilung

Bericht von Y-Kollektiv