In dem Brief werde den Jagdbehörden mitgeteilt, dass Stadtjäger künftig eingesetzt werden dürfen. Grundvoraussetzung für einen Stadtjäger sei ein Jagdschein, wie ihn der herkömmliche Jäger auch habe. Dann müssten die Stadtjäger einen Aufbaukurs machen, sich anerkennen lassen und einen entsprechenden Ausweis beantragen. Dieser gelte landesweit. Tätig werden könnten sie aber erst, wenn eine Gemeinde sie bestellt, sagte der Sprecher. Der Fokus liege darauf, Konflikte zu lösen: »Also wie kriegt man es zum Beispiel hin, dass Wildschweine nicht mehr den Vorgarten durchwühlen«, sagte er.
Bisher hatten die Spezialjäger, obwohl bereits ausgebildet, noch nicht tätig werden dürfen, schreiben die »Stuttgarter Nachrichten«. Ein offizielles Vorgehen habe es bisher nicht gegeben. Nun seien diese Unsicherheiten beseitigt, wie auch der Ministeriumssprecher sagte.
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