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Staatsrätin Barbara Bosch: Bürgerentscheide nur bei lokalen Fragen

Staatsrätin Barbara Bosch
Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung sowie ehemalige Reutlinger Obürgermeisterin, Barbara Bosch. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Bildarchiv
Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung sowie ehemalige Reutlinger Obürgermeisterin, Barbara Bosch. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Bildarchiv

STUTTGART. Aus Sicht der Staatsrätin für Bürgerbeteiligung sollten Bürgerentscheide nicht über Fragen von Landesinteresse befinden. Es gebe jetzt schon die Möglichkeit im Baugesetzbuch, bestimmte Vorhaben von nationaler Bedeutung für kommunale Bürgerentscheide auszuschließen und auf Landesebene zu ziehen - »per Gesetz und entsprechend vorgeschalteter Bürgerbeteiligung«, sagte Barbara Bosch am Mittwoch der »Südwest Presse«. Auf kommunaler Ebene würden über grundlegende Fragen etwa im Naturschutz oder bei der Standortwahl ständig aufs Neue Grundsatzdebatten geführt. »Mittelfristig sollten wir überlegen, grundsätzliche Fragen der Energiewende, auch der richtigen Standorte für Investitionen in Energiewende-Vorhaben, auf Landesebene zu entscheiden.«

Konkret nannte sie etwa den Bürgerentscheid in Dettingen unter Teck (Kreis Esslingen), mit dem die Ausweisung eine Hochtechnologie-Standortes verhindert wurde. »Generell kann es nicht sein, dass eine Gemeinde wie Dettingen mit 5.600 Einwohnern darüber entscheidet, ob es dem Automobilland Baden-Württemberg gelingt, bei klimafreundlichen Antriebssystemen zum Zuge zu kommen«, sagte sie.

Es werde aber weiter Bürgerentscheide zu lokalen Fragen geben. Auch eine dialogische Beteiligung von Bürgern, die per Losverfahren ermittelt würden, sei generell wichtig. »Bei Bürgerentscheiden geben ja oft organisierte Gruppen den Ton an, die nicht selten Partikularinteressen als Gemeinwohl ausgeben«, kritisierte sie. »Wir wollen daher generell die dialogische Beteiligung stärken.« (dpa)

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Sollte es Bürgerentscheide nur bei lokalen Themen geben?

Aus Sicht von Barbara Bosch, der Staatsrätin für Bürgerbeteiligun, sollten Bürgerentscheide nicht über Fragen von Landesinteresse befinden.

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