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Staatsanwaltschaft stellt »Zementmord«-Urteil nicht in Frage

Der Haupttäter im »Zementmord«-Fall von 2007 geht definitiv nicht in Sicherungshaft.

Justitia
Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/Archiv
Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/Archiv

STUTTGART. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wird das jüngste Urteil des Landgerichts und damit die Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nicht anfechten, wie der neue Sprecher der Behörde, Heiner Römhild, am Montag mitteilte. Man habe das Urteil geprüft. Die Entscheidung sei »schlüssig und gut begründet«. Die Einschätzung des Gerichts, dass bei dem heute 29-Jährigen nach zehn Jahren Haft keine hochgradige Gefahr mehr für die Begehung schwerster Gewaltstraftaten bestehe, sei schwer anzugreifen.

Das Landgericht hatte vergangene Woche die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung mit eben dieser Begründung abgelehnt. Diese Entscheidung wird nun rechtskräftig. Wie es mit dem 29-Jährigen weitergeht, ist damit immer noch nicht klar. Aktuell sitzt er zwangsweise in der geschlossenen Psychiatrie, wie es 2008 im Urteil vom Landgericht Stuttgart bestimmt worden war. Über die Fortdauer dieser Maßregel hat das Landgericht Karlsruhe zu entscheiden. Derweil betreibt das Land die Abschiebung des Türken in die Heimat seines Vaters - inklusive zehnjährigem Rückkehrverbot. Der Sonderstab Gefährliche Ausländer habe sich des Falles angenommen, hieß es.

Der 29-Jährige hatte vor elf Jahren in einer Gruppe einen Gymnasiasten ermordet, die Leiche zerstückelt, in Blumenkübeln einbetoniert und im Neckar versenkt. Die Bluttat wird seither auch als »Zementmord« bezeichnet. (dpa)