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Staatsanwalt fordert Haft für Landwirte wegen Tierquälerei

Immer wieder sorgen Berichte über katastrophale Umstände in deutschen Ställen für Schlagzeilen. Vor drei Jahren gerieten deswegen insbesondere Bauern aus dem Allgäu in den Fokus. Zwei von ihnen sollen nun ins Gefängnis, meint der Staatsanwalt.

Eine Strafgesetzbuch liegt in einem Sitzungssaal
Eine Strafgesetzbuch liegt in einem Sitzungssaal. Foto: Nicolas Armer
Eine Strafgesetzbuch liegt in einem Sitzungssaal.
Foto: Nicolas Armer

Wegen den Qualen von mehreren Dutzend nicht behandelten, kranken Rindern auf Allgäuer Bauernhöfen sollen zwei Landwirte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ins Gefängnis. Die Anklagebehörde beantragte am Mittwoch in dem Prozess vor dem Landgericht Memmingen für die beiden Angeklagten, Vater und Sohn, zweieinhalb Jahre beziehungsweise zwei Jahre und zehn Monate Haft.

Die Verteidiger plädierten hingegen für Bewährungsstrafen. Die Bauern hatten grundsätzlich zugegeben, sich nicht angemessen um ihre Tiere gekümmert und manchen Rindern dadurch Leid zugefügt zu haben. Das Urteil will die Strafkammer am kommenden Dienstag verkünden.

In der Anklage ging es um das Leiden von zahlreichen Tieren auf den drei Höfen der Beschuldigten, insgesamt waren hier 54 Rinder, darunter einige Kälbchen, aufgelistet. Zudem gab es noch weitergehende Strafvorwürfe. Mehrere Anklagepunkte wurden in dem Verfahren aber eingestellt, so dass letztlich nicht mehr alle ursprünglichen Punkte Gegenstand des Verfahrens sind.

In den meisten verbliebenen Fällen wird den beiden Männern vorgeworfen, erkrankte Tiere im Stall nicht separiert und keinen Tierarzt gerufen zu haben. Dadurch sollen die Kühe erheblich gelitten haben, einige mussten notgeschlachtet werden. Dabei hätten die Bauern schon beim Verdacht einer Krankheit einen Veterinär einschalten müssen, meinte der Staatsanwalt.

Selbst für Laien wäre erkennbar gewesen, dass die Rinder in einem »erbärmlichen« Zustand gewesen seien. Die Taten der beiden Beschuldigten seien mit »schockierenden« Fotos und Videos dokumentiert. Er beantragte zudem für beide ein fünfjähriges Verbot, Rinder zu halten oder zu betreuen.

Die Verteidiger der 25 und 68 Jahre alten Männer verwiesen hingegen insbesondere auf die Geständnisse. Zudem gehe es um sogenannte Unterlassungstaten, weil die Männer keinen Tierarzt gerufen haben. Solch eine Unterlassung müsse im Unterschied zu einer aktiv begangenen Straftat zu einer milderen Strafe führen, meinte einer der beiden Anwälte.

Der Betrieb der Angeklagten in Bad Grönenbach (Landkreis Unterallgäu) war 2019 im Zuge des sogenannten Allgäuer Tierschutz-Skandals in die Schlagzeilen geraten. Damals gerieten mehrere Bauernhöfe ins Visier von Ermittlern, nachdem eine Tierschutzorganisation Videos veröffentlicht hatte, die Fälle von Tierquälerei aus einem Großbetrieb zeigen sollen. Im Laufe des kommenden Jahres sollen sich die Betreiber von zwei weiteren Bauernhöfen ebenfalls vor Gericht verantworten.

© dpa-infocom, dpa:221122-99-621741/5