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Städtetag: Land in Pflicht bei Anspruch auf Ganztagsschule

Sollten Eltern künftig keinen Platz für ihr Kind in einer Grundschule mit Ganztagsbetrieb finden, müssten sie aus Sicht des Städtetages gegen das Land klagen.

Klassenzimmer
Klassenzimmer. Foto: dpa
Klassenzimmer.
Foto: dpa

STUTTGART. Der von der großen Koalition geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung dürfe sich nicht gegen die Kommunen richten, sagte Verbands-Geschäftsführerin Gudrun Heute-Bluhm am Mittwoch in Stuttgart. Das Land sei da in der Pflicht.

Die Formulierung »Betreuung« ist aus Sicht Heute-Bluhms unglücklich gewählt. Denn sie berge die Gefahr, dass die flexible Betreuung von Grundschülern am Nachmittag die pädagogisch wertvollere Ganztagsschule mit ihrem rhythmisierten Unterricht verdränge. Es könne auch nicht sein, dass über diese Betreuungsform die alleinige Verantwortung für die Umsetzung des Ganztaganspruchs den Kommunen aufgebürdet werde. Die flexible Betreuung am Nachmittag kostet in den Kommunen derzeit 77 Millionen Euro im Jahr. Die zwei Milliarden Euro, die der Bund zur Umsetzung des Rechtsanspruchs bereitstellt, hält der Verband für zu gering. Eine Summe von mindestens fünf Milliarden Euro bundesweit sei angemessen.

Bei der Finanzierung der Flüchtlingskosten dringt der Städtetag darauf, dass die Kommunen von den angekündigten Bundesmittel von acht Milliarden Euro profitieren. Das Geld müsse dazu führen, dass die mit dem Land vereinbarten Pauschalen für die Anschlussunterbringung und die Kosten der Integrationslotsen beibehalten werden. Heute-Bluhm: »Wir erwarten eine auskömmliche Finanzierung aller Bereiche der Flüchtlingsunterbringung.« (dpa)