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Spielerfrauen auf der Tribüne: DFL verhängt Geldstrafe

Frankfurt/Main (dpa) - Für den verbotenen Zuschauerauflauf beim Relegations-Rückspiel ist Fußball-Zweitligist 1. FC Heidenheim von der Deutschen Fußball Liga mit einer Geldstrafe belegt worden. Dies teilte die DFL am Freitagabend mit. »Beim Rückspiel der Relegation gegen den SV Werder Bremen wurde am Montagabend im Stadion des Clubs offenkundig gegen das medizinisch-organisatorische Konzept der «Task Force Sportmedizin/Sonderspielbetrieb» der DFL verstoßen«, hieß es in der Begründung für die Geldstrafe, deren Höhe nicht genannt wurde.

Verbotener Zuschauerauflauf im Relegationsspiel. Foto: dpa
Verbotener Zuschauerauflauf im Relegationsspiel.
Foto: dpa

In der zweiten Halbzeit waren am Montagabend für einige Minuten Anhänger von Heidenheim auf die Tribüne des Stadions gekommen. Eine Gruppe von Mitarbeitern des Clubs und Familienangehörigen der Spieler habe unerlaubt Zugang zum Stadionbereich gehabt, teilte die DFL weiter mit. Den Club treffe daher ein »Organisationsverschulden«. Die Durchführung aller Spiele müsse »im Einklang mit dem aktuell gültigen medizinisch- organisatorischen Konzept erfolgen«.

Über die Höhe einer Sanktion gibt die DFL in Vertragsstrafenverfahren grundsätzlich keine Auskunft. Der Club kann binnen fünf Tagen Beschwerde einlegen. Heidenheim hatte durch das 2:2 den erstmaligen Aufstieg in die Bundesliga verpasst.

»Spielerfrauen und Mitarbeiter haben das Spiel auf Leinwand in unserem SparkassenBusinessClub geschaut. In der zweiten Halbzeit sind sie kurz rausgegangen, um die Mannschaft zu unterstützen. Das geht natürlich nicht«, hatte der Vorstands-Chef der Schwaben, Holger Sanwald, am Dienstag der dpa gesagt. Die knapp 60 Anhänger verschwanden zwar nach wenigen Minuten wieder im Business-Bereich des Stadions, dennoch verstießen sie gegen die aufgrund der Corona-Pandemie verhängten Hygiene-Richtlinien der DFL.

DFL-Mitteilung zur Geldstrafe für Heidenheim

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