Laut Gericht geht es um Werbung im baden-württembergischen Landtagswahlkampf 2016. Meuthen hatte in einem Interview selbst eingeräumt, dass er von der Schweizer Werbeagentur Goal AG Unterstützungsleistungen wie Plakate, Flyer und Anzeigen mit einem Gegenwert von 89 800 Euro erhalten hatte. Die Bundestagsverwaltung wertet dies als unzulässige Parteispende. Sie verhängte eine Strafzahlung in Höhe des dreifachen Betrages - 269 400 Euro. Dagegen wendet sich die AfD nun mit ihrer Klage.
Nach Angaben von Sprecher Groscurth wird die Verhandlung von Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter geführt. Es werde mit einem großen öffentlichen Interesse gerechnet.
Meuthen hat ein persönliches Fehlverhalten stets bestritten. »Ich habe hier nichts Unanständiges, Unrechtes oder Illegales getan«, sagte er zuletzt beim AfD-Bundesparteitag Ende November in Braunschweig auf kritische Nachfragen von Delegierten. Er habe auch niemals Geld angeboten bekommen oder erhalten.
Die Bundestagsverwaltung hatte seinerzeit auch eine Strafzahlung wegen ähnlicher Hilfen der Goal AG im NRW-Landtagswahlkampf 2017 für den heutigen Europaabgeordneten Guido Reil verhängt. Damals ging es um - aus Bundestagssicht - rechtswidrige Zuwendungen von 44 500 Euro und um eine Strafzahlung von 133 500 Euro.
Außerdem läuft noch ein Verfahren wegen Spenden von 132 000 Euro einer Schweizer Pharmafirma an den AfD-Kreisverband der heutigen Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel im Bundestagswahlkampf 2017. Auch hier droht der AfD eine Strafzahlung in dreifacher Höhe des Betrages, also von rund 396 000 Euro.