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Situation in Stuttgart nach Krawallen zunächst ruhig

Polizisten stehen auf dem Schlossplatz vor einer Treppe
Polizisten stehen auf dem Schlossplatz vor einer Treppe, die zum kleinen Schlossplatz führt. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Polizisten stehen auf dem Schlossplatz vor einer Treppe, die zum kleinen Schlossplatz führt. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

STUTTGART. Nach den Ausschreitungen am vergangenen Wochenende ist es in der Stuttgarter Innenstadt bis zu den frühen Morgenstunden überwiegend ruhig geblieben. »Der Abend ist sehr friedlich verlaufen«, sagte der Einsatzleiter der Polizei, Carsten Höfler, in der Nacht zum Sonntag. Es habe intensive Personenkontrollen gegeben, die meisten Menschen hätten diese friedfertig aufgenommen. Zwei Männer seien dabei im Zusammenhang mit den Krawallen des vergangenen Wochenendes festgenommen worden.

Bereits in der Nacht zum Freitag war die Polizei mit mehreren Hundert Beamten im Einsatz, um eine erneute Eskalation zu verhindern. Die Grundstimmung bei den Kontrollen sei teilweise aggressiv gewesen, insbesondere auf dem Schlossplatz. Die Einsätze seien aber »wochenendtypisch« gewesen.

In der Nacht zum vergangenen Sonntag hatten randalierende Menschen in der Innenstadt Schaufenster zerstört und Geschäfte geplündert. Nach Angaben der Polizei waren 400 bis 500 Menschen daran beteiligt. Laut Innenminister Thomas Strobl (CDU) zählen dazu auch die, die klatschten und die Randalierer anstachelten. Bislang sitzen neun Verdächtige in Untersuchungshaft, ein Haftbefehl ist außer Vollzug gesetzt. Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz hatte versprochen, dass sich so eine Randale in Stuttgart nicht wiederholen werde.

Die Polizei hatte angekündigt, dass Bereitschaftspolizisten zur Unterstützung in der Stadt sein werden. Diese Beamten sind mit spezieller Schutzkleidung ausgestattet. Wasserwerfer werden zwar als »taktisches Einsatzmittel« vorgehalten, sie sollen aber nach Polizeiangaben nur im Notfall eingesetzt werden. Auch Polizeireiter, Polizeihundeführer und Ermittlungsbeamte stünden zur Verfügung. (dpa/lsw)

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