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Schwimmfähigkeiten von Kindern Thema im Bildungsausschuss

Warum können viele Kinder heute nicht mehr schwimmen? Dieser Frage geht jetzt der Bildungsausschuss im Landtag nach. Auf der Tagesordnung steht aber auch noch ein anderes, heikles Thema.

Kinder nehmen an einem Schwimmunterricht teil
Ein Schwimmlehrer gibt Kindern Schwimmuntericht. Foto: Christian Charisius/Archivbild
Ein Schwimmlehrer gibt Kindern Schwimmuntericht. Foto: Christian Charisius/Archivbild

Stuttgart (dpa/lsw) - Wie ist es um die Schwimmfähigkeiten von Kindern in Baden-Württemberg bestellt? Dazu gibt es heute eine öffentliche Anhörung im Bildungsausschuss des Landtags in Stuttgart. Dabei sollen Experten befragt werden - etwa von Schwimm- und Sportverbänden. Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) hatte zu dem Thema kürzlich die Ergebnisse einer Umfrage veröffentlicht. Demnach gibt es an rund einem Viertel der Grundschulen im Land keinen Schwimmunterricht.

Eisenmann ist allerdings auch der Meinung, dass es Aufgabe der Eltern ist, Kindern das Schwimmen beizubringen. »Die Schule ist dafür zuständig, Schwimmen zu üben.« Unter anderem hatte die Bildungsgewerkschaft GEW wiederholt darüber geklagt, dass ein großer Teil der Grundschulkinder nicht schwimmen könne.

Zweites großes Thema im Ausschuss ist das Debakel um die Bildungsplattform »ella«. Ein Gutachten des Landesrechnungshofes hatte viele Mängel beim Projektmanagement aufgelistet. Im Fokus steht Kultusministerin Eisenmann, aber auch Innenminister Thomas Strobl (CDU), an dessen Ressort die IT-Behörde BitBW angegliedert ist.

Die grün-rote Vorgängerregierung hatte im Dezember 2015 beschlossen, allen Lehrern und Schülern eine digitale Bildungsplattform bereitzustellen. Als vor der Einführung im Februar 2018 gravierende technische Schwierigkeiten auftraten, sagte Eisenmann den Start ab. Im September kündigte Eisenmann einen Neustart an. Wann die Schüler mit der Plattform rechnen können, war zuletzt offengeblieben.

Der Bund der Steuerzahler forderte Konsequenzen aus dem »ella«-Debakel für künftige IT-Projekte des Landes. Verbandschef Zenon Bilaniuk sagte: »Es muss künftig ein konkretes Pflichtenheft erstellt werden, was das Projekt zu leisten hat, das dann Schritt für Schritt abgearbeitet werden muss«. Es müsse aufhören, dass im Lauf eines Projekts immer neue Änderungswünsche geäußert werden. »Dann wird es schwierig und man verheddert sich in den neuen Anforderungen«. Die Haftungsfrage müsse bei solchen Projekten künftig im Vorfeld eindeutig geklärt werden.

Ein Beispiel, wie man es nicht machen sollte, sei die Bildungsplattform »ella«, sagte Bilaniuk. »Das Land hat hier eine Software, die nicht im vollen Umfang funktioniert, zahlreiche Mängel hat und die zudem von einem Unternehmen entwickelt wurde, mit dem anscheinend keine gültigen Verträge bestehen.«