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Schwäbisch Hall will mit Land über Maßregelvollzug beraten

Die Zentren für Maßregelvollzug im Land platzen aus allen Nähten. Das Land versucht Platz zu schaffen, trifft aber auch auf den Widerstand der Kommunen. In Schwäbisch Hall wollen Stadt und Land nun verhandeln.

Im anhaltenden Streit um den dringend notwendigen Ausbau des Maßregelvollzugs ist das Land einen kleinen Schritt vorangekommen. Der Gemeinderat von Schwäbisch Hall habe zugestimmt, dass die Stadt mit dem Land verhandeln dürfe, teilte eine Sprecherin der Stadt am Freitag mit. »Eine Entscheidung für oder gegen den Maßregelvollzug ist demnach noch nicht gefallen«, betonte sie.

»Wir sehen, dass der Bedarf an einer solchen Einrichtung beim Land groß ist«, sagte Schwäbisch Halls Oberbürgermeister Daniel Bullinger. »Doch auch für Schwäbisch Hall müssen die Bedingungen stimmen, wenn eine solche Einrichtung in unsere Stadt kommt.« Deshalb müsse bei den Verhandlungen auch über Themen wie die Finanzierung des Campus Schwäbisch Hall und über Rahmenbedingungen für den Betrieb und die Belegung des Maßregelvollzugs gesprochen werden.

Das Land will in Schwäbisch Hall für 50 bis 60 Millionen Euro einen neuen Psychiatriestandort mit 100 Plätzen errichten, damit dort suchtkranke Straftäter behandelt werden können. Auch Landesmittel für den sozialen Wohnungsbau seien an die Zustimmung geknüpft, berichteten die »Stuttgarter Nachrichten« und die »Stuttgarter Zeitung« (Freitag).

Das Land sucht weiter händeringend nach neuen Standorten. Anders als in Schwäbisch Hall sind das Sozialministerium und die Stadt Heidelberg bei der Nutzung des dortigen ehemaligen Gefängnisses »Fauler Pelz« für den Maßregelvollzug aber auf Konfrontationskurs.

Im Maßregelvollzug sollen straffällige Patienten auf ein sucht- und straffreies Leben vorbereitet werden. Zwar sind die Kapazitäten in den baden-württembergischen Kliniken nach Angaben des Sozialministeriums seit 2017 um 24 Prozent gesteigert worden. Allerdings haben die Gerichte in den vergangenen Jahren immer mehr Straftäter in den Maßregelvollzug geschickt. Nicht mehr alle verurteilten Betroffenen können innerhalb der von der Rechtsprechung anerkannten Frist aufgenommen werden. Die Folge: Straftäter müssen zumindest vorübergehend auf freien Fuß gesetzt werden.

© dpa-infocom, dpa:220401-99-757774/2