Im jahrelangen Streit um die Bekämpfung eines Großbrandes in Herbertingen mit Löschschaum hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) eine unanfechtbare Entscheidung gefällt. Rund 15 Jahre nach dem Feuer in einer Abfallbehandlungsanlage im Kreis Sigmaringen sah das Mannheimer Gericht das Unternehmen als mitverantwortlich für die Sanierung des durch PFC-haltiges Löschmittel verschmutzten Bodens an.
Der Brand in der Schredderanlage für Autoschrott hatte der Feuerwehr Ende Juli 2007 große Probleme bereitet. Innerhalb des rund 6000 Quadratmeter großen Schrottberges fachten unter anderem Plastik- und Altölreste das Feuer immer wieder neu an. Der Brand hatte sich laut Polizei vermutlich selbst entzündet.
Eine Mitverantwortung des Unternehmens bestehe auch, wenn das Schredderwerk die per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) nicht selbst auf sein Betriebsgrundstück aufgebracht habe, sondern die Feuerwehr. Grund: Es habe Vorwürfe nicht ausräumen können, gegen Vorgaben und Prüfpflichten verstoßen, sowie Abfälle illegal gelagert zu haben. Damit sei ein maßgeblicher Mitverursachungsbeitrag gegeben, argumentierte der VGH in einer am Mittwoch veröffentlichten Mitteilung (10 S 2801/21).
Das Landratsamt Sigmaringen hatte die Betreiberin und zwei damalige Geschäftsführer nach dem Brand zur Sanierung der Verunreinigung verpflichtet. Dagegen war die Betreiberin vor den Kadi gezogen - und unterlag jetzt vor dem VGH.
Das Land hingegen wollte die beiden Ex-Geschäftsführer für die Sanierung in Anspruch nehmen und scheiterte damit am Mittwoch beim 10. Senat. Dieser stellte klar, dass die beiden Männer weiterhin nicht für die Sanierung in die Pflicht genommen werden könnten.
Laut Bundesumweltamt kann es im Zusammenhang mit den Löschstoffen zu einer verringerten Antikörperantwort auf Impfungen und Studien zufolge zu einer erhöhten Infektionsneigung kommen.
Nach Ansicht des Senats kommt es für die Bewertung fachgerechter Brandbekämpfungsmaßnahmen der Feuerwehr auf den Sach- und Kenntnisstand zum Zeitpunkt der jeweiligen Entscheidungen der Einsatzleitung an. Überdies sei der Einsatz des PFC-haltigen Löschschaums am Abend des zweiten Brandtags nicht verboten gewesen. Von den etwa 130.000 Litern der Substanz waren nicht alle aufgefangen worden.
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