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Schülerin erstochen: Mordanklage gegen 18-Jährigen

Ein Gymnasiast soll in St. Leon-Rot eine Schülerin mit einem Messer getötet haben. Er wird nach einer Flucht gefasst und dürfte bereits bald auf der Anklagebank sitzen.

Nach Gewalttat an Schule in St. Leon-Rot
Blumen und Kerzen zum Gedenken an das Opfer liegen vor einer Schule. Bei der Gewalttat in der Schule ist nach Angaben der Polizei eine Schülerin von einem Schüler getötet worden. Foto: René Priebe/DPA
Blumen und Kerzen zum Gedenken an das Opfer liegen vor einer Schule. Bei der Gewalttat in der Schule ist nach Angaben der Polizei eine Schülerin von einem Schüler getötet worden.
Foto: René Priebe/DPA

Nach dem gewaltsamen Tod einer Schülerin an einem Gymnasium in St. Leon-Rot (Rhein-Neckar-Kreis) Ende Januar hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes gegen den 18 Jahre alten mutmaßlichen Täter erhoben. Er soll das gleichaltrige Mädchen in einem Aufenthaltsraum der Schule mit einem Messer angegriffen und auf das Opfer eingestochen haben. 

»Der Angriff erfolgte nach Einschätzung der Ermittlungsbehörden für das Opfer völlig unerwartet, weshalb es sich gegen den Angriff nicht zur Wehr setzen konnte«, teilte die Staatsanwaltschaft Heidelberg am Mittwoch mit. Wegen eines Unfalls mit dem Fluchtfahrzeug im niedersächsischen Seesen wirft sie dem Deutschen zudem gefährliche Körperverletzung vor. Die Jugendkammer muss nun als Schwurgericht des Landgerichts Heidelberg entscheiden, ob sie ein Hauptverfahren eröffnet.

Laut Staatsanwaltschaft griff der 18-Jährige am Morgen des 25. Januar heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen an. Der mutmaßliche Täter war nach dem Tod der Schülerin mit dem Auto Richtung Norddeutschland geflohen und hatte dort von der Polizei verfolgt einen Unfall mit einem unbeteiligten Fahrzeug gebaut. Sowohl der 18-Jährige als auch der Fahrer des anderen Fahrzeugs waren verletzt worden. 

Die Ermittler hatten nach der Tat wiederholt davon gesprochen, dass sie in St. Leon-Rot von einer Beziehungstat ausgehen, sie nannten jedoch keine Details. Mit dem Begriff »Beziehungstat« wollen Ermittler oft lediglich ausdrücken, dass sich Opfer und Täter kannten, es sich also nicht um ein Zufallsopfer des Täters handelte.

Nur wenige Wochen vor der Tat an der Schule in St. Leon-Rot hatte im November ein damals 15-jähriger Deutscher in einer sonderpädagogischen Schule in Offenburg einen gleichaltrigen Mitschüler erschossen. 

© dpa-infocom, dpa:240612-99-366327/6