STUTTGART. Baden-Württemberg verschärft wenige Tage vor Weihnachten die Corona-Regeln. Die Regeln im Überblick:
Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene
Ab kommenden Montag gibt es erstmals auch Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Sie dürfen sich nur noch mit maximal 50 Menschen in Innenräumen oder 200 Personen im Freien treffen, wie das Sozialministerium am Freitag in Stuttgart mitteilte. Mit den Vorgaben setzt das Land einen Beschluss der Bund-Länder-Konferenz um. Mit der neuen Verordnung werden auch Messen verboten. Personen unter 18 Jahren bleiben bei der Ermittlung der zulässigen Personenzahl und Haushalte unberücksichtigt.
Kontaktbeschränkungen für nicht-geimpfte oder nicht-genesene Personen
Private Zusammenkünfte von nicht-geimpften oder nicht-genesenen Personen sind in der Alarmstufe II nur mit den Angehörigen eines Haushalts sowie einer weiteren Person zulässig. Personen unter 18 Jahren zählen nicht dazu.
Silvester-Beschränkungen
Ferner könne an Silvester auf öffentlichen Plätzen ein Ansammlungs- und Verweilverbot von den Kommunen verhängt werden. Dort sollen nicht mehr als zehn Menschen zusammenkommen.
Zutritt zur kommunalen Verwaltung
Ab 1. Januar brauchen Menschen, die nicht geimpft sind, beim Gang zum Amt einen PCR-Test oder einen Antigen-Schnelltest, um bei der Behörde vorsprechen zu können. Über diese Regelung hatte auch die »Schwäbische Zeitung« (Freitag) berichtet. (dpa)