Mit Körben, Tüten und Säcken haben mehrere Pilzsammler versucht, ihre Ausbeute von Deutschland in die Schweiz zu schaffen. Bei Hinterlandkontrollen am Wochenende in Ortslage von Hohentengen (Kreis Waldshut) stellten Zollbeamte insgesamt mehr als 70 Kilogramm Pilze fest, die Reisende unerlaubt über die Grenze bringen wollten.
Die Pilze, die die vier mutmaßlichen Schmuggler jeweils zuvor im Schwarzwald gesammelt haben sollen, transportierten sie in ihren Fahrzeugen, wie das Hauptzollamt Singen mitteilte. Darunter waren auch die besonders geschützten Steinpilze.
Zoll muss geschmuggelte Pilze vernichten
Die Zöllner erhoben wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 7.200 Euro. Die sichergestellten Pilze musste der Zoll vernichten, weil eine sinnvolle Verwertung den Angaben nach nicht möglich war. Wegen möglicher gesundheitlicher Risiken dürfen derart sichergestellte Pilze nicht an Menschen zum Verzehr gespendet oder verschenkt werden, wie eine Sprecherin erläuterte.
Laut Bundesnaturschutzgesetz darf jeder für den Eigenbedarf eine geringe Menge Pilze sammeln. Als Richtwert gilt ein Kilogramm pro Person und Tag - und zwar nicht nur für Reisende, sondern auch für Menschen, die in Deutschland wohnen.
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