Laut dem nun vorgestellten Jahresrückblick der Regionaldirektion hatten allein 2020 mehr als 148 000 Betriebe Kurzarbeit für 2,3 Millionen Menschen beantragt - allerdings sei es nicht in all diesen Fällen auch zur Kurzarbeit gekommen. In Not geratene Betriebe können für ihre Arbeitnehmer in vielen Fällen zunächst zwar Kurzarbeit beantragen, sie müssen diese dann aber nicht zwingend wahrnehmen.
Die Behörden haben nach eigenen Angaben inzwischen bei den ersten Betrieben mit sogenannten Abschlussprüfungen im Zusammenhang mit vorgeschossenem Corona-Kurzarbeitergeld begonnen. Dabei fordert die Arbeitsagentur Unterlagen, Nachweise und Abrechnungen von den Firmen an und prüft, ob das Kurzarbeitergeld auch zu Recht in der korrekten Höhe geflossen ist. Die meisten der bisher untersuchten rund 230 Fälle seien ohne Beanstandungen abgeschlossen worden, sagte Rauch. In drei Fällen seien Missbräuche nachgewiesen worden.
Kurzarbeitergeld ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung. Wenn Unternehmen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten wie in der Corona-Krise kürzen müssen, soll dieses Sondergeld den Verdienstausfall der Mitarbeiter zum Teil ausgleichen und dazu beitragen, Entlassungen zu vermeiden. Während der Pandemie dient es vielen Betrieben etwa aus dem Gastgewerbe oder dem Einzelhandel als wirtschaftlicher Rettungsanker.
© dpa-infocom, dpa:210714-99-382461/2