Zur konkreten Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch das Bundesamt wollte sich das Innenministerium nicht äußern. Ganz losgelöst von dieser Frage habe eine Einstufung grundsätzlich aber Auswirkungen auf die Arbeit des Landesamts, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU) der dpa. »So werden aufgrund der gesetzlichen Zusammenarbeitsverpflichtung von Bund und Ländern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes Erkenntnisse, die zu dieser Bestrebung anfallen, an das Bundesamt für Verfassungsschutz weitergegeben.« Allerdings folge aus der Entscheidung des Bundes nicht zwangsläufig, dass das Landesamt die entsprechende Bestrebung ebenfalls als Beobachtungsobjekt einstufen muss.
Eine Einstufung als Verdachtsfall durch das Bundesamt gleicht nach Angaben des Ministeriums einer Behandlung als sogenanntes Beobachtungsobjekt auf Landesebene - und bedeutet die Nutzung nachrichtendienstlicher Mittel wie etwa den Einsatz von Informanten. Derzeit werten die Verfassungsschützer im Südwesten aber nur öffentlich zugängliche Quellen wie Zeitungsartikel zur AfD aus oder holen sich Informationen von Demonstrationen.
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