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Südwesten führt Karenzzeit für Minister ein

Mit einem Ministeramt im Lebenslauf lockt oftmals nach der Politik das große Geld in der freien Wirtschaft: Damit der Wechsel kein G'schmäckle hat oder gar öffentlichen Interessen schadet, hat der Landtag nun Karenzzeit-Regeln beschlossen.

Landtag Baden-Württemberg
Der Landtag, aufgenommen am Wahlabend der Landtagswahlen in Baden-Württemberg. Foto: Marijan Murat
Der Landtag, aufgenommen am Wahlabend der Landtagswahlen in Baden-Württemberg.
Foto: Marijan Murat

Aus dem Ministerium direkt in die Wirtschaft, sich eine goldene Nase verdienen? Künftig gelten auch in Baden-Württemberg für Minister und Staatssekretäre strengere Regeln bei einem Wechsel in lukrative Jobs bei Unternehmen. Der Landtag beschloss am Donnerstag mit den Stimmen von Grünen und CDU die Einführung einer Karenzzeit für Regierungsmitglieder. Der Opposition gehen die Regeln längst nicht weit genug.

Denn Wechsel in die Wirtschaft werden Ex-Ministern im Südwesten nicht per se für einen gewissen Zeitraum verboten, selbst wenn sie im gleichen Bereich politisch zuvor tätig waren. Minister und Staatssekretäre müssen aber von 2023 an in den ersten eineinhalb Jahren nach ihrem Rückzug aus der Politik neue Jobs bei der Landesregierung zumindest anzeigen. Wird eine Beeinträchtigung öffentlicher Interessen befürchtet, kann die Regierung den Jobwechsel um ein Jahr verzögern, in gravierenden Fällen um eineinhalb Jahre.

Ein externes Gremium soll Einzelfälle auf Interessenskonflikte abklopfen. In dem Kontext wird immer wieder der Fall von Ex-Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) genannt, der nur wenige Monate nach seinem Rückzug aus der Politik Berater des Mannheimer Energieversorgers MVV wurde.

Bisher gab es anders als im Bund und anderen Bundesländern in Baden-Württemberg keine Regeln, die rasche Sprünge von Politikern auf lukrative Jobs verhindern. Grüne und CDU hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, in manchen Fällen eine Beschäftigung in einem gewissen Zeitraum nach Ausscheiden aus dem Amt zu untersagen.

Das Gesetz werde völlig unzureichend als großer Wurf bezeichnet, sagte der SPD-Abgeordnete Boris Weirauch am Donnerstag. Er sprach von einem Papiertiger, der Politiker nicht abhalte davon, Insiderwissen zu Geld zu machen. Der Bund gehe da mit seiner Karenzregel deutlich weiter. Anzeigepflicht und Einspruchsmöglichkeit seien zwar richtig, sagte der FDP-Abgeordnete Nico Weinmann. Das Gremium dürfe aber nicht von der Landesregierung bestellt werden, sondern müsse vom Landtag gewählt werden. Zudem fehle ein sogenanntes Regelbeispiel im neuen Gesetz, welches festhalte, dass von einer Interessenkollision auszugehen sei, wenn die betroffene Person gerade in ihrem ehemaligen Ressort einer neuen Beschäftigung nachgehen wolle.

Der AfD-Rechtspolitiker Anton Baron kritisierte, das Gesetz bleibe im Ungefähren und Nebulösen. Auch bemängelte er fehlende Sanktionsmöglichkeit beim Nichtbeachten von Meldevorgaben.

Das Gesetz orientiere sich an den Regelungen im Bund und anderen Ländern, entgegnete der Grünen-Abgeordnete Thomas Hentschel. Auch Minister hätten das Recht der freien Wahl des Arbeitsplatzes. Eine pauschale Regelung verbiete sich, jeder Einzelfall müsse geprüft werden. Nicht jede Tätigkeit eines Ex-Ministers im selben Bereich führe automatisch dazu, dass Interessen des Landes verletzt würden.

Es gehe um das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität der Regierenden, sagte der Staatssekretär im Staatsministerium, Florian Hassler (Grüne). Politikern dürfe aber der Weg in die Wirtschaft auch nicht unnötig erschwert werden. Die Ansicht, dass jegliche Vorbefassung mit einer Thematik ausreichen solle, um Anschlusstätigkeiten zu beschränken, sei schlicht zu pauschal. Eine Untersagung einer Beschäftigung ergebe nur dann Sinn, wenn das öffentliche Interesse im konkreten Fall gefährdet sei. »Es gibt keinen Automatismus.«

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