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Revisionen nach Urteil im Kampfhundeprozess

American Staffordshire Terrier
Ein American Staffordshire Terrier trägt einen Maulkorb. Foto: Philipp Schulze/dpa/Archivbild
Ein American Staffordshire Terrier trägt einen Maulkorb. Foto: Philipp Schulze/dpa/Archivbild

HEIDELBERG. Nach dem Urteil im Heidelberger Kampfhundeprozess haben zwei junge Männer Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Sowohl der 17-jährige Hauptbeschuldigte als auch sein Begleiter beim Ausführen der Hunde wollen in die nächste Instanz gehen, teilte das Landgericht Heidelberg auf Anfrage mit. Der 17-Jährige hatte eine Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren wegen schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erhalten (Az.: 3 KLs 351 Js 1439/19 jug.). Das Landgericht hatte am 16. Dezember seinen 22-jährigen Begleiter zu einem Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der jüngere der beiden auf einem Feld bei Leimen (Rhein-Neckar-Kreis) einen Kampfhund auf einen radelnden Teenager gehetzt hatte. Seinen Begleiter hatte er aufgefordert, das von ihm am Halsband gesicherte Tier loszulassen. Die beiden American-Staffordshire-Terrier brachten dem zum Tatzeitpunkt im Juni noch 15-Jährigen lebensgefährliche und langfristig entstellende Verletzungen bei.

Verurteilt wurde auch der 22-jährige Bruder des 17-Jährigen, der die Tiere seinem minderjährigen Bruder verbotswidrig und ohne die vorgeschriebenen Maulkörbe überlassen hatte. Er bekam wegen fahrlässiger Körperverletzung eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von einem Jahr. (dpa)