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Revision eingelegt nach Freispruch in Entführungsfall Würth

Im Entführungsfall Würth hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil des Landgerichts Gießen eingelegt.

Richterhammer Justitia
Foto: dpa
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GIESSEN. Das teilte ein Justiz-Sprecher am Montag mit. Nun muss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) das Urteil der Gießener Richter prüfen, die vergangene Woche einen 48-Jährigen freigesprochen hatten. Sie waren nicht überzeugt, dass der Mann 2015 an der Entführung des behinderten Sohnes des baden-württembergischen Milliardärs und Unternehmers Reinhold Würth beteiligt gewesen war und am Telefon drei Millionen Euro Lösegeld gefordert hatte.

Einem Gutachten zufolge sind zwar die Stimmen des Erpressers und des Angeklagten »mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit« identisch. Dem Gericht fehlten jedoch weitere eindeutige Indizien, die den Mann belasteten. Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft wegen erpresserischen Menschenraubes gefordert und bereits nach dem Urteil Revision angekündigt - um Klarheit zu bekommen, wie künftig Stimmgutachten zu bewerten sind.

Der damals 50 Jahre alte Markus Würth war im Juni 2015 im osthessischen Schlitz entführt worden. Nach einigen Stunden verriet der Lösegelderpresser dessen Versteck. Das Entführungsopfer wurde nahezu unversehrt an einem Baum gekettet bei Würzburg gefunden.