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Referendariat bei Juristen nun auch in Teilzeit möglich

Die Juristenausbildung ist nach dem Studium noch nicht zu Ende. Dann folgt der Vorbereitungsdienst unter anderem beim Gericht. Das ist nun auch in Teilzeit möglich.

Marion Gentges
Marion Gentges (CDU), Ministerin der Justiz und für Migration in Baden-Württemberg, gestikuliert bei einem Interview. Foto: Christoph Schmidt
Marion Gentges (CDU), Ministerin der Justiz und für Migration in Baden-Württemberg, gestikuliert bei einem Interview.
Foto: Christoph Schmidt

Baden-Württemberg bietet für angehende Juristen mit Kind oder pflegebedürftigen Angehörigen das Referendariat nun auch in Teilzeit an. »Das ist ein wichtiger Schritt, damit Ausbildung und Familie vereinbar sind«, sagte Justizministerin Marion Gentges (CDU) in Stuttgart. Das Referendariat, das mit dem zweiten Staatsexamen abschließe, sei ein immens anspruchsvoller Bestandteil der juristischen Ausbildung. Pro Jahr starten rund 1300 Referendare ihren Vorbereitungsdienst im Südwesten.

Das Teilzeitmodell gilt für diejenigen, die selbst die Betreuung oder Pflege mindestens eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen Ehegatten, Lebenspartners oder in gerader Linie Verwandten übernehmen. Es kann laut Mitteilung ferner im Falle einer Schwerbehinderung bewilligt werden. Für die Referendare, die ihre Ausbildung künftig in Teilzeit machen, wird die Dienstzeit um 20 Prozent verringert. Dies führe zu einer Verlängerung des juristischen Vorbereitungsdiensts um sechs Monate.

Justizministerium

© dpa-infocom, dpa:230212-99-565327/2