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Raserei in der Schweiz: 44-Jähriger tritt Haftstrafe noch nicht an

Ein in der Schweiz verurteilter Raser aus dem Kreis Ludwigsburg hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft Stuttgart seine Haftstrafe in Deutschland noch nicht angetreten.

Foto: Felix Kästle/Illustration
Foto: Felix Kästle/Illustration
Foto: Felix Kästle/Illustration

STUTTGART.  Der 44-Jährige habe sich für haftunfähig erklärt. Er sei nicht wie angeordnet am Montag am Gefängnis erschienen, sagte ein Sprecher der Behörde am Dienstag. Die Angaben des Mannes müssten jetzt überprüft werden. Bis dahin sei der Fall »auf Pause gesetzt«. Zuvor hatte derselbe Sprecher erklärt, der Mann sitze seit Montag in einem deutschen Gefängnis ein.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte im Frühjahr entschieden, dass der Mann seine Haftstrafe in Deutschland absitzen muss. Die Vollstreckung des Urteils gegen den deutschen Staatsbürger sei zulässig.

Der Mann überholte laut Schweizer Justiz 2014 mehrmals mit viel zu hoher Geschwindigkeit im Gotthard-Tunnel. Bei einer Verfolgungsfahrt von der Polizei fuhr der Mann bis zu 200 Stundenkilometer schnell, obwohl nur 120 Stundenkilometer erlaubt waren. Ein Schweizer Gericht hat ihn deshalb in Abwesenheit wegen »Gefährdung des Lebens und wiederholter grober qualifizierter Verletzung der Verkehrsregeln« zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt, von denen er 12 Monate verbüßen soll.

 (dpa)