STUTTGART. Der zeitweise Ausschluss der AfD-Politiker Stefan Räpple und Wolfgang Gedeon aus dem Landtag beschäftigt heute das Landesverfassungsgericht in Stuttgart. Es geht um die Frage, ob der Ausschluss rechtens war. Eine Entscheidung wird erst später verkündet.
Im Dezember hatte Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) Räpple und den fraktionslosen AfD-Politiker Gedeon von der Landtagssitzung am 12. Dezember und drei Folgesitzungen ausgeschlossen. Die Politiker befolgten die Ordnungsrufe der Präsidentin nicht und verließen nach dem Ausschluss erst in Begleitung von Polizisten den Saal - ein beispielloser Eklat in der Geschichte des Hauses. Räpple war zuvor durch mehrere Zwischenrufe aufgefallen, Gedeon mit einem umstrittenen Redebeitrag.
Gedeon und Räpple erklärten wiederholt, sie sähen ihre Rechte als Abgeordnete verletzt. Im Januar lehnte das Verfassungsgericht bereits ihre Anträge auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Sitzungsausschluss ab. (dpa)
Pressemitteilung des Landtags zu den Ordnungsrufen am 12. Dezember
Tagesordnung der Landtagssitzung am 23. Januar
Pressemitteilung zum Ablauf der Verhandlung
Eilentscheidung des Verfassungsgerichts