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Prozess zu Ausschluss von AfD-Politikern aus Landtag

Es war ein beispielloser Vorgang: Im Dezember mussten Polizisten die AfD-Politiker Räpple und Gedeon aus dem Sitzungssaal des Landtags in Stuttgart führen. Dagegen wehren sich die beiden vor dem Verfassungsgericht.

Wolfgang Gedeon (l., fraktionslos) und Stefan Räpple (AfD)
Wolfgang Gedeon (l., AfD-Mitglied, aber fraktionslos) und Stefan Räpple (AfD) sprechen in Mikrofone. Foto: Simon Sachseder/Archivbild
Wolfgang Gedeon (l., AfD-Mitglied, aber fraktionslos) und Stefan Räpple (AfD) sprechen in Mikrofone. Foto: Simon Sachseder/Archivbild

STUTTGART. Der zeitweise Ausschluss der AfD-Politiker Stefan Räpple und Wolfgang Gedeon aus dem Landtag beschäftigt heute das Landesverfassungsgericht in Stuttgart. Es geht um die Frage, ob der Ausschluss rechtens war. Eine Entscheidung wird erst später verkündet.

Im Dezember hatte Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) Räpple und den fraktionslosen AfD-Politiker Gedeon von der Landtagssitzung am 12. Dezember und drei Folgesitzungen ausgeschlossen. Die Politiker befolgten die Ordnungsrufe der Präsidentin nicht und verließen nach dem Ausschluss erst in Begleitung von Polizisten den Saal - ein beispielloser Eklat in der Geschichte des Hauses. Räpple war zuvor durch mehrere Zwischenrufe aufgefallen, Gedeon mit einem umstrittenen Redebeitrag.

Gedeon und Räpple erklärten wiederholt, sie sähen ihre Rechte als Abgeordnete verletzt. Im Januar lehnte das Verfassungsgericht bereits ihre Anträge auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Sitzungsausschluss ab. (dpa)

Pressemitteilung des Landtags zu den Ordnungsrufen am 12. Dezember

Tagesordnung der Landtagssitzung am 23. Januar

Pressemitteilung zum Ablauf der Verhandlung

Eilentscheidung des Verfassungsgerichts

Pressemitteilung mit Terminankündigung des Gerichts

Geschäftsordnung des Landtags