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Prozess um Mord an Ex-Freundin: Angeklagter bleibt in U-Haft

Justitia. FOTO: DPA
Justitia. FOTO: DPA
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BADEN-BADEN. Ein wegen Mordes an seiner Ex-Freundin angeklagter Mann bleibt in Untersuchungshaft. Obwohl der Prozess vor dem Landgericht Baden-Baden wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt wurde, wird der 24-Jährige nicht entlassen, wie das Oberlandesgericht Karlsruhe am Dienstag mitteilte. Gemäß der Strafprozessordnung war eine Haftprüfung nötig, weil der Angeklagte schon mehr als sechs Monate in Untersuchungshaft ist, ohne dass ein Urteil gesprochen wurde.

Die wegen des hohen Ansteckungsrisikos bestehende Gefahr für die Gesundheit durch die Corona-Pandemie rechtfertige die Verschiebung der Hauptverhandlung. In der Folge werde die U-Haft für drei weitere Monate aufrechterhalten, entschied das Oberlandesgericht.

Der Prozess muss nun ganz neu beginnen. Als Termin für den Auftakt legte das Landgericht Baden-Baden am Dienstag den 20. Mai fest. Am 12. Juni könnte dann das Urteil fallen.

Die Anklage wirft dem Landwirt vor, Ende September vergangenen Jahres seine Ex-Freundin in seiner Wohnung in Bühlertal (Kreis Rastatt) erwürgt zu haben. Ursprünglich hatte der Mordprozess am 9. März begonnen; die weiteren Prozesstage waren wegen der Corona-Krise abgesagt worden (Az.: 1 Ks 300 Js 13400/19). (dpa)