STUTTGART. Der Prozess war geplatzt, weil laut Angaben des Oberlandesgerichts Stuttgart drei Wochen nicht verhandelt werden konnte. Der Pflichtverteidiger fehlte mehrmals mit ärztlichem Attest. Dem Angeklagten wird unter anderem vorgeworfen, online um Mitglieder und Spenden für den IS geworben zu haben.
Die im Gerichtsgebäude anwesende Wahlverteidigerin hätte nur an der Verhandlung teilgenommen, wenn auch sie zur Pflichtverteidigerin bestellt worden wäre, erläuterte ein Gerichtssprecher. Der Vorsitzende Richter hatte das schon zum Prozessauftakt im Januar abgelehnt und blieb dabei. Der Generalbundesanwalt beantragte zwischenzeitlich, der Wahlverteidigerin die Kosten zu übertragen, die durch die Aussetzung entstanden. Eine Entscheidung gebe es noch nicht, so der Sprecher.
Die Bundesanwaltschaft wirft dem 34 Jahre alten Angeklagten vor, über eine deutschsprachige Medienstelle Propagandamaterial verbreitet zu haben - darunter ein Video mit grausamen Enthauptungen. Der Deutsch-Algerier soll außerdem von 2015 bis 2017 Profile für soziale Netzwerke, Nachrichtendienste sowie E-Mail-Adressen eingerichtet haben, mit denen Islamisten geheim miteinander kommunizieren konnten (Aktenzeichen 5-2 StE 9/18).
Die Verteidiger hatten die Beistellung eines weiteren Pflichtverteidigers zum Auftakt im Januar beantragt, weil es sich um ein langwieriges und aufwendiges Verfahren handle. Im Falle eines Freispruchs trägt für einen Pflichtverteidiger die Staatskasse die Kosten. (dpa)