Ein Entlassungsverfahren allein wegen einer Ordnungswidrigkeit sei zwar selten, allerdings gehe es bei Strobl um einen schwerwiegenden Fall, teilte die Gewerkschaft mit. Offen seien außerdem noch die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. »Vermutlich wird es der Innenminister damit in den Datenschutzbericht 2022 des Landesdatenschutzbeauftragten schaffen. Das dürfte in Deutschland so noch nicht vorgekommen sein«, hieß es von Kusterer.
Nach einem Gutachten des Datenschutzbeauftragten Stefan Brink soll Strobl mit der Weitergabe eines Schreibens des Anwalts eines ranghohen Polizisten an einen Journalisten klar gegen das Gesetz verstoßen haben. Zu dem Ergebnis kommt ein datenschutzaufsichtsrechtliches Prüfverfahren, zu dem die SPD Brink aufgefordert hatte.
Im Zentrum der Affäre stehen eigentlich Ermittlungen gegen einen führenden Polizisten wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung. Der Mann soll eine Hauptkommissarin in einem Videochat belästigt haben. Die Deutsche Polizeigewerkschaft hatte bereits Anfang Mai das Verhalten des Innenministers scharf kritisiert. Wäre Strobl ein Polizist, hätte ihn das Innenministerium schon suspendiert, sagte Kusterer damals.
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