In Baden-Württemberg gab es demnach bereits vier Strafbefehle von Amtsgerichten zum öffentlichen Tragen des »Ungeimpft«-Sterns und zum Verbreiten des Ausdrucks »Impfung macht frei«. Den zynischen Schriftzug »Arbeit macht frei« hatten die Nationalsozialisten einst an den Toren mehrerer Konzentrationslager angebracht. Bundesweit laufen den Angaben zufolge bereits mehr als ein Dutzend Ermittlungsverfahren, weil Gegner der Corona-Maßnahmen im Internet oder bei Kundgebungen Symbole verwendet haben, die aus der Zeit der Judenverfolgung durch die Nationalsozialisten stammen.
Der Judenstern für Juden wurde im September 1941 verpflichtend. Er musste auf der linken Brustseite des Kleidungsstücks getragen werden und diente dazu, Einschränkungen und die Bewegungsfreiheit von Juden zu kontrollieren.
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