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Palmer-Parteiausschlussverfahren: Anhörung übernächste Woche

Die Anhörung im Parteiordnungsverfahren der Grünen gegen den Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer ist am 23. April. Das sagte eine Sprecherin des Landesverbands am Donnerstag in Stuttgart. Die mündliche Anhörung sei nicht presseöffentlich und beginne um 12.00 Uhr in der Landesgeschäftsstelle der Grünen. »Nach der Anhörung hat das Landesschiedsgericht acht Wochen Zeit, den Verfahrensbeteiligten die Entscheidung schriftlich zuzustellen«, sagte die Grünen-Sprecherin. Palmers Anwalt Rezzo Schlauch sagte, er selbst und Palmer würden anwesend sein.

Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne)
Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) steht vor dem Gebäude des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim. Foto: Tatjana Bojic
Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) steht vor dem Gebäude des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim.
Foto: Tatjana Bojic

Ein Landesparteitag hatte Anfang Mai 2021 beschlossen, ein Parteiordnungsverfahren gegen den wegen seiner Provokationen umstrittenen Rathauschef anzustrengen. Das Verfahren ist auch deshalb von großer Bedeutung, weil im Herbst in Tübingen die Wahl des Oberbürgermeisters ansteht. Der 49-jährige Palmer will als unabhängiger Kandidat antreten.

Letzter Auslöser für das Ausschlussverfahren war ein Facebook-Beitrag Palmers über den früheren deutschen Fußball-Nationalspieler Dennis Aogo, in dem der OB das sogenannte N-Wort benutzt. Mit diesem Begriff wird heute eine früher in Deutschland gebräuchliche rassistische Bezeichnung für Schwarze umschrieben. Palmer beteuerte, seine Äußerung sei ironisch gemeint gewesen. Die Grünen-Führung sieht den Vorfall aber nur als Teil einer »langen Liste von kalkulierten Ausrutschern und inszenierten Tabubrüchen«.

Der Landesvorstand der Grünen hatte den Parteiausschluss Palmers im November beantragt.

© dpa-infocom, dpa:220407-99-835769/2