Logo
Aktuell Land

Paar soll Frau wegen gefälschten Rechnungen ermordet haben

Mit dem Mord an einer Frau in Dobel im Nordschwarzwald im vergangenen Juli wollte ein Pärchen nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft vor allem einen Betrug am Unternehmen seines mutmaßlichen Opfers verdecken. Die 68-Jährige war in ihrem Wohnhaus erstochen worden. Gegen das Paar - eine damals 38 Jahre alte Frau und ihr acht Jahre jüngerer Freund - ist nach Angaben von Mittwoch Anklage unter anderem wegen gemeinschaftlichen Mordes erhoben worden.

Gerichtssaal
Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch. Foto: Swen Pförtner
Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch.
Foto: Swen Pförtner

Nach Darstellung der Ankläger soll das Paar die Geschäftsführerin umgebracht haben, nachdem es sie mit gefälschten Rechnungen mehrerer Scheinfirmen betrogen hatte. Die in Untersuchungshaft sitzende Frau hatte demnach einen leitenden Posten in der Firma des späteren Opfers. Sie habe dies ausgenutzt und ihrem Partner in sieben Fällen die Beträge zu den angeblichen Aufträgen im Wert von fast 41.000 Euro überweisen lassen. Außerdem habe sie gehofft, den hochdotierten Posten der Geschäftsführerin nach deren Tod übernehmen zu können.

Allerdings habe es »betriebsinterne Zerwürfnisse« gegeben, teilte die Staatsanwaltschaft Tübingen nach den Ermittlungen der Sonderkommission »Loipe« mit. Weil sie fürchtete, ertappt zu werden, soll die Frau gemeinsam mit ihrem Freund den Mord beschlossen haben. Während der gebürtige US-Amerikaner ins Wohnhaus eingedrungen sei und »mit erheblicher Gewaltanwendung« zugestochen habe, habe die Deutsche »gewichtige organisatorische Tatbeiträge übernommen«, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Der Mann hat sich laut Anklagebehörde zu den Tatvorwürfen bereits eingelassen, die Frau schweigt. Beiden droht im Falle der Verurteilung eine lebenslange Freiheitsstrafe. Ob und wann es zum Prozess kommt, entscheidet das Landgericht Tübingen.

Mitteilung Polizei und Staatsanwaltschaft

Folge-PM

PM zur Anklageerhebung

© dpa-infocom, dpa:230104-99-104893/2