OFFENBURG. Mehr als 23 Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer Frau in Gengenbach (Ortenaukreis) hat das Landgericht Offenburg den Ehemann freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, seine damals 22 Jahre alte Frau im Juni 1996 mit einem Messer ermordet zu haben.
Der Angeklagte gestand im Prozess zwar die Tötung seiner Frau, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag sagte. Eine Verurteilung des Mannes wäre aber nur wegen Mordes möglich gewesen, weil dies das einzige Verbrechen in Deutschland ist, das juristisch nicht verjährt. Die entscheidenden Mordmerkmale seien nicht erfüllt gewesen, sagte die Sprecherin. Deshalb sprach das Gericht den 48-Jährigen am Donnerstag frei. Zuvor hatten die »Badische Zeitung« und das »Offenburger Tageblatt« berichtet.
Laut Anklage hatte das Paar in Trennung gelebt. Am Tatabend gab es demnach Streit. Der Mann soll von seiner Frau Geld verlangt haben, bevor er mit einem Messer auf sie einstach. Der Sprecherin zufolge hielt letztlich auch die Staatsanwaltschaft einen Freispruch für angemessen. Verjährung heißt, dass Verbrechen nach einer gewissen Dauer nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden können. (dpa)